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Geneuss

Völkerrechtsverbrechen und Verfolgungsermessen

§ 153f StPO im System völkerrechtlicher Strafrechtspflege
Nomos,  2015, 364 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-4672-7

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In den ersten zehn Jahren seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs hat sich eine Norm zum Dreh- und Angelpunkt des „deutschen Völkerstrafrechts“ herauskristallisiert: § 153f StPO. Danach liegt die Entscheidung über die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen im Ermessen des Generalbundesanwalts.
Diese Untersuchung konturiert und strukturiert dieses Ermessen. Dazu werden die rechtlichen Erwägungen und Interessen identifiziert, die bei der Entscheidung über die Einleitung eines deutschen Völkerstrafverfahrens zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen sind. Völkerrechtstheoretische Grundlage und wesentlicher Teil des rechtlichen Entscheidungsumfelds ist dabei das sich konsolidierende, auf dem ius puniendi der internationalen Gemeinschaft basierende Mehrebenensystem völkerrechtlicher Strafrechtspflege. Übergeordnetes Ziel der Arbeit ist es, eine vernünftige, verlässliche, für die betroffenen Staaten akzeptable und für Drittstaaten praktikable Handhabung der absolut universellen Jurisdiktion zu entwickeln.

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