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Wettbewerb und Politik in der Rechtsordnung des Nationalsozialismus

Primat der Politik und ständischer Gedanke im Kartell-, Wettbewerbs- und Organisationsrecht 1933-36
Nomos,  1994, 262 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-7890-3327-8


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Das Werk ist Teil der Reihe Fundamenta Juridica (Band 23)
34,00 € inkl. MwSt.
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Im Verlauf der Weltwirtschaftskrise gewannen vor allem im Bereich des gewerblichen und industriellen Mittelstandes Forderungen nach Beschränkung des Wettbewerbs durch Ausweitung der Möglichkeiten privatautonomer Marktregelung zunehmende Bedeutung, die argumentativ mit ständischen Ideen verbunden und von der nationalsozialistischen Mittelstandspropaganda aufgegriffen wurden. Diese Forderungen standen in ihren wirtschaftspolitischen Konsequenzen aber in Widerspruch zu dem von Hitler in Anspruch genommenen Grundsatz vom Primat der Politik, nach dem Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsrecht lediglich Instrumente zur Verwirklichung der politischen Zielsetzung des Nationalsozialismus darstellten. Der daraus folgende Konflikt prägte die Entwicklung des Kartell-, Wettbewerbs- und Organisationsrechts der Jahre 1933 bis 1936. Eigenmächtigen Versuchen zur Bildung und Durchsetzung privatautonomer Marktregelungen von Seiten des gewerblichen Mittelstandes trat die staatliche Wirtschaftspolitik entgegen. Auch die Rechtsprechung des Kartellgerichts und der Zivilgerichte folgte in ihren Entscheidungen den Vorgaben der staatlichen Wirtschaftspolitik.

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