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Meyer | Hölscheidt

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Nomos,  6. Auflage 2024, ca. 1100 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-7560-0080-7

ca. 159,00 € inkl. MwSt.
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Erscheint Juli 2024 (vormerkbar)
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Die Charta der Grundrechte der EU beeinflusst immer stärker die europäische und die nationale Rechtspraxis. Der Europäische Gerichtshof bezieht sich schon regelmäßig auf die Grundrechtecharta, aber auch in den Entscheidungen deutscher Gerichte wird in zunehmendem Maße auf die Normen der Charta Bezug genommen.

Der Großkommentar von Meyer/Hölscheidt ist das führende Standardwerk zur EU-Grundrechtecharta. Die 6. Auflage bringt sämtliche Erläuterungen auf den aktuellen Stand und hat folgende Schwerpunkte:

• das Verhältnis zur EMRK und zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes
• Schutzbereiche der Charta, die das GG nicht ausdrücklich erwähnt (Schutz personenbezogener Daten, Recht auf Bildung, Rechte von Kindern und älteren Menschen, Recht auf eine gute Verwaltung)
• die Bedeutung der Charta für das Asyl- und Flüchtlingsrecht
• die Anwendbarkeit von Art. 37 GRCh in Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes

Die überarbeitete Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche einschlägige Rechtsprechung des EuGH, des EGMR, des BVerfG und anderer nationaler Verfassungsgerichte.

Der Nomos-Kommentar richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis. Für Richter, Rechtsanwälte und Verwaltungsbeamte, die in grundrechtssensiblen Bereichen tätig sind, ist das Werk eine wichtige Argumentations- und Entscheidungshilfe.

»Der ›Meyer‹-Kommentar gilt nicht zu Unrecht als Standardkommentar für die aktuelle Interpretation der Grundrechtscharta und kann deshalb allen nur wärmstens empfohlen werden.«
Johannes Warter, DRdA 5/2020

»Stellt der Kommentar einen notwendigen Bestandteil der Bibliothek jeder auf dem Gebiet des Europarechts tätigen Person dar.«
Prof. Dr. Astrid Epiney, DVBl 23/2020, 1529

»Je aktiver die EU sich als außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischer Akteur positioniert, desto bedeutender wird diese grundrechtliche Dimension werden. Der Kommentar trägt in nützlicher Weise dazu bei, die in diesen Bereichen auf allen Handlungsebenen erforderliche Rechts- und Handlungssicherheit zu stärken.«
Ulf Häußler, NZWehrr 6/2020, 261

»Die Charta ist, darauf weist Meyer (Präambel S. 35) hin, nicht zuletzt [...]
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