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Rothmann

Beurkundung und Bezugnahme

Zum verfahrensrechtlichen Umgang mit komplexen Vertragswerken
Nomos,  2018, 316 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-4726-9


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Das Werk ist Teil der Reihe Nomos Universitätsschriften – Recht (Band 932)
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Zu den Erfordernissen der notariellen Beurkundung gehört die Vorlesungspflicht. Bei umfangreichen Vertragswerken ist dies oft ein mühsames Unterfangen. Für manche Anlagen gelten freilich Verfahrenserleichterungen, die in der Praxis rege genutzt werden. Die Autorin analysiert für verschiedene Fallkonstellationen, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zum Gegenstand der Urkunde gemacht werden muss. Der Rechtsanwender erfährt im Detail, welche Verfahrenserleichterungen bei der Verweisung auf Anlagen gelten. Mit Blick auf Bezugsurkunden legt die Autorin dar, dass die Verweisung auf mit Dritten zum bloßen Zwecke der Verfahrensverkürzung errichtete Urkunden zwar de lege lata zulässig, vor dem Hintergrund der mit der notariellen Beurkundung verfolgten Zwecke jedoch problematisch ist. Um insoweit einen Qualitätsgewinn zu erreichen, mündet die Arbeit in einem Vorschlag zur Reform des Beurkundungsgesetzes, der zugleich Umgehungsmöglichkeiten einschränkt und dem Ziel der Reduktion der Vorlesungspflicht Rechnung trägt.

»Die Dissertation ist ein positives Beispiel dafür, dass es sich lohnt, Nachwuchswissenschaftler mit noch unverstelltem Blick für die Themen des Notariats zu begeistern. Aus wissenschaftlicher wie praktischer Perspektive leistet die Arbeit einen gewinnbringenden und verdienstvollen Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen der beurkundungsrechtlichen Bezugnahme. Die Ausführungen sind von dogmatischer Stringenz geprägt.
Man findet sich schnell im Dickicht der verschiedenen Kategorien zurecht. Das Buch zeugt außerdem von einer beeindruckenden Verarbeitung der Literatur und ist daher auch als Nachschlagewerk im Beurkundungsalltag hervorragend geeignet.«

Notar Dr. Johannes Weber, DNotZ 8/2019, 638-639
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