Wettbewerbsrecht
Die jährlich stattfindende Tagung „Junges Kartellrecht“ bezweckt den Austausch aller im Kartellrecht und den angrenzenden Themengebieten tätigen Nachwuchswissenschaftler:innen aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Die Tagungsbände dokumentieren die Forschungsergebnisse und Diskussionen der jeweiligen Veranstaltungen.
Zu den Werken aus der Reihe
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren.
Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.
Zu den Werken aus der Reihe
Herausgegeben von der Monopolkommission, Prof. Dr. Justus Haucap, (Vorsitzender), Dagmar Kollmann, Dr. Thomas Nöcker, Dr. Angelika Westerwelle, Prof. Dr. Daniel Zimmer
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren.
Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.
Zu den Werken aus der Reihe
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren.
Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.
Zu den Werken aus der Reihe
Herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Simon Laimer, LL.M., Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch, Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M., Dr. Lukas Staffler, LL.M.
In den „Schriften zum Digitalwirtschaftsrecht | Studies on Digital Business Law“ erscheinen deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Beiträge, die sich mit den rechtlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft auseinandersetzen. Das Digitalwirtschaftsrecht ist eine Schnittstellenmaterie zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht, welche die unterschiedlichsten Fragestellungen aus dem Zivil- und Unternehmensrecht ebenso wie aus dem öffentlichen Wirtschafts- und Verwaltungsrecht sowie dem Strafrecht erfasst. Neben intradisziplinären Bezügen ist dabei stets die interdisziplinäre Perspektive von Bedeutung. Zudem erweist sich die Überwindung räumlicher Grenzen als ein wesentliches Kernmerkmal der Digitalwirtschaft, weshalb auch ihre rechtliche Durchdringung nach der Berücksichtigung grenzüberschreitender Elemente verlangt.
Diese Schriftenreihe steht daher für einen umfassenden Blick auf digitalwirtschaftsrechtliche Fragen. Neben Monographien (wie Dissertationen) oder Konferenzbänden erscheinen auch Sammelbände mit hervorragenden Qualifikationsarbeiten aus Grund- oder Weiterbildungsstudien, die sich den Herausforderungen und Problemen des Digitalwirtschaftsrechts widmen. Auf diese Weise soll der Zugang zu qualitativ hochwertigem Wissen, das jenseits klassischer Wissenschaftsformate entsteht, ermöglicht und der Diskurs zur Entwicklung und Entfaltung des Digitalwirtschaftsrechts bereichert werden.
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