Arbeitnehmerbegriffe im Europäischen Arbeitsrecht

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ISBN 978-3-8329-6627-0
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ISBN 978-3-8452-3237-9
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Description
Dieses Werk analysiert erstmals umfassend die Arbeitnehmerbegriffe des Europäischen Arbeitsrechts. Es geht der Frage nach, wer ihren Inhalt bestimmt: die Europäische Union oder die einzelnen Mitgliedstaaten. Wie sich die unterschiedliche Beantwortung auf den Anwendungsbereich des EU-Arbeitsrechts auswirkt, verdeutlicht eine Gegenüberstellung des deutschen und des englischen Arbeitnehmerbegriffs. Darauf aufbauend untersucht die Autorin neben dem Europäischen Primärrecht allein 25 Richtlinien und Verordnungen, darunter die Arbeitszeit- und die Mutterschutzrichtlinie, auf ihren Arbeitnehmerbegriff. Inhalt und Umfang der europäisch zu bestimmenden Arbeitnehmerbegriffe, etwa der Richtlinien zum Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben, werden analysiert; die Einbeziehung von Selbständigen diskutiert. Anhand der Ergebnisse aus den Einzeluntersuchungen wird erörtert, ob der Gesetzgeber bei der Kompetenzabgrenzung nach einheitlichen Kriterien vorgegangen ist, und wie er zukünftig vorgehen könnte. Das Buch soll nicht nur der Wissenschaft dienen, sondern auch die in der arbeitsrechtlichen Praxis wichtige Frage beantworten, welchen Anwendungsbereich die zahlreichen Vorschriften des europäischen Arbeitsrechts haben.
Bibliographical data
Bibliographical data
Edition 1
ISBN 978-3-8329-6627-0
Publication Date Jul 29, 2011
Year of Publication 2011
Publisher Nomos
Format Softcover
Language deutsch
Pages 530
Medium Book
Product Type Scientific literature
Reviews
»Die Verfasserin hat eine ausgezeichnete und hervorragende Arbeit vorgelegt. Die umfassende Erörterung des Themas ist eine Fundgrube für Überlegungen zum Arbeitsrecht der Union insgesamt, wie zu den einzelnen Rechtsakten... Inhaltlich mahnt die Arbeit letztlich - treffend - zur Vorsicht gegenüber einem vorschnellen "Vereinheitlichen" des Begriffs (wie es der EuGH etwa im Urteil Danosa postuliert hat); im Fall des Arbeitnehmerbegriffs geben häufig weder der Wortlaut des Sekundärrechts noch der Regelungszweck dafür Anlass. Solange die Arbeits- und Sozialrechtsordnungen der Mitgliedstaaten so unterschiedlich sind wie sie noch immer sind (20 Jahre Binnenmarkt haben daran wenig geändert), ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmerbegriff in weiten Bereichen als kleines nationales "Stellrad" zur Anpassung an die Vorgaben zu verwenden.«
Prof. Dr. Robert Rebhahn, EuZA 3/13
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