Der Schutz nachgelassener Werke
Unter besonderer Berücksichtigung der Verwertung von Handschriften durch Bibliotheken
Nomos, 1. Edition 2006, 96 Pages
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Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
Book
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ISBN
978-3-8329-2350-1
Description
Bibliotheken und Archive sind zunehmend darauf angewiesen, zusätzliche finanzielle Mittel zu erwirtschaften. Daher stellt sich die Frage, inwieweit durch die Veröffentlichung unbekannter Werke und Handschriften - wie der verschollen geglaubten Vivaldi-Oper „Motezuma“ - Schutzrechte begründet werden können.
Die vorliegende Darstellung, die sich an Juristen und Mitarbeiter von Bibliotheken richtet, erörtert diese Fragestellung unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts und des Sacheigentums und untersucht zugleich, ob öffentlich-rechtliche Institutionen wie zum Beispiel Universitätsbibliotheken hierbei aufgrund ihres Widmungszwecks Einschränkungen unterliegen.
Die vorliegende Darstellung, die sich an Juristen und Mitarbeiter von Bibliotheken richtet, erörtert diese Fragestellung unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts und des Sacheigentums und untersucht zugleich, ob öffentlich-rechtliche Institutionen wie zum Beispiel Universitätsbibliotheken hierbei aufgrund ihres Widmungszwecks Einschränkungen unterliegen.
Bibliographical data
Edition | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8329-2350-1 |
Subtitle | Unter besonderer Berücksichtigung der Verwertung von Handschriften durch Bibliotheken |
Publication Date | Nov 6, 2006 |
Year of Publication | 2006 |
Publisher | Nomos |
Format | Softcover |
Language | deutsch |
Pages | 96 |
Medium | Book |
Product Type | Scientific literature |
Reviews
»Insgesamt handelt es sich um eine wichtige und weiterführende Darstellung der aktuell leidenschaftlich umstrittenen Problematik des Schutzes nachgelassener Werke und insbesondere um einen nützlichen Wegweiser für staatliche Bibliotheken.«
Anton Waitz, UFITA II/07
»Insgesamt kann die außerordentlich gut lesbare und durch eine erklärend ausholende Darstellung auch für den juristischen Laien verständliche Abhandlung von Götting und Lauber-Rönsberg jedem Bibliothekar, der mit Altbestand zu tun hat, nur wärmstens zur Lektüre empfohlen werden.«
www.bibliotheksrecht.blog.de Mai 2007
Anton Waitz, UFITA II/07
»Insgesamt kann die außerordentlich gut lesbare und durch eine erklärend ausholende Darstellung auch für den juristischen Laien verständliche Abhandlung von Götting und Lauber-Rönsberg jedem Bibliothekar, der mit Altbestand zu tun hat, nur wärmstens zur Lektüre empfohlen werden.«
www.bibliotheksrecht.blog.de Mai 2007
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