Grundriss des Anwaltlichen Berufsrechts

Nomos, 3. Edition 2012, 268 Pages

eBook

  €49.00
ISBN 978-3-8452-4313-9
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Description
Anwaltliche Tätigkeit hat einen rechtlichen Rahmen, das Anwaltliche Berufsrecht. Es regelt das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant, unter Kollegen und gegenüber dem Gericht.
Anwaltliche Tätigkeit ist die parteiliche Vertretung der Interessen des Mandanten. Im Mittelpunkt der Darstellung steht deshalb das Mandatsverhältnis mit dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen und mit der anwaltlichen Verschwiegenheit. Daneben werden u.a. anwaltliche Werbung, die zivil-, berufs- und strafrechtliche Haftung, die organisatorischen Anforderungen an die Kanzlei, das anwaltliche Arbeits- und Gesellschaftsrecht (Sozietätsrecht) sowie das Zulassungsverfahren erläutert.
Das Buch hilft beim Einstieg in das Anwaltliche Berufsrecht, sei es für Einzelfragen oder in das Rechtsgebiet insgesamt. Es bietet Rechtsanwälten rasche Orientierung in der Sache und führt durch detaillierte Literatur- und Rechtsprechungshinweise weiter. Studenten und Referendaren dient es als Einführung und zur Vorbereitung auf Prüfung und Beruf.
Bibliographical data
Edition 3
ISBN 978-3-8452-4313-9
Publication Date Sep 12, 2012
Year of Publication 2012
Publisher Nomos
Format eBook
Languages deutsch
Pages 268
Medium eBook
Product Type Scientific literature
Reviews
»Die gut gegliederten und prägnant geschriebenen Kapitel geben einen sehr guten Überblick über die geltende Rechtslage sowie weiterführende aktuelle Literatur...Für einen Leser, der den Überblick sucht und behalten will ein "Muss"!«
RAin Claudia Dittberner, Der freie Beruf 12/08

»Insgesamt ist der "Grundriss des Anwaltlichen Berufsrechts" eine Bereicherung des Schrifttums zum anwaltlichen Berufsrecht. Er gehört in die Hand eines jeden, der sich über das anwaltliche Berufsrecht einen ersten Überblick verschaffen, im Einzelfall aber auch zu einzelnen Problemen den Zugang zu weiterführender Literatur finden will. Vor allem Studenten und Referendaren kann er als Einführung und zur Vorbereitung auf die Große Staatsprüfung und auf den Anwaltberuf dienen.«
RA Dr. Wolfgang Hartung, NJW 21/06