Personale Gleichheit
Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht
Nomos, 1. Edition 2013, 1124 Pages
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Neue Schriften zum Zivilrecht
Description
Das geltende Recht kennt zahlreiche Gleichbehandlungspflichten und Diskriminierungsverbote privater Akteure. Sie werden traditionell als „Ausnahmen“ verstanden, mit denen die Privatautonomie unangemessen einschränkt werde. Der Autor hinterfragt die historischen, vergleichenden und theoretischen Annahmen dieser Konzeption und plädiert für einen neuen Ansatz, der auf der sozialen Erwartung privater Akteure beruht, nicht ohne sachliche Gründe ungleich zu behandeln. Das Recht schützt diese Erwartung, indem der von einer Ungleichbehandlung betroffene Akteur vom anderen eine Rechtfertigung verlangen kann. Damit löst sich das Modell von abstrakten Prinzipienkollisionen und verortet den Konflikt in den jeweils unterschiedlichen Kontexten der betroffenen Autonomiebereiche. Mit der Auslegung der Gleichbehandlung wird diese methodisch so strukturiert, dass die jeweiligen Auswirkungen der Ungleichbehandlung vom Betroffenen sichtbar gemacht werden können. Beiden Parteien steht erst dann die Möglichkeit offen, die Ungleichbehandlung und ihre Rechtfertigungsgründe in einem rechtlichen Diskurs zu thematisieren. Zentraler Baustein der Neukonzeption ist ein situationsadäquates Rechtfertigungskontinuum, dessen Spanne von den auf „Null“ reduzierten Rechtfertigungsanforderungen bis zu den auf „Null“ reduzierten Rechtfertigungsgründen reicht.
Bibliographical data
Edition | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8487-0597-9 |
Subtitle | Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht |
Publication Date | Oct 31, 2013 |
Year of Publication | 2013 |
Publisher | Nomos |
Format | Hardcover |
Language | deutsch |
Pages | 1124 |
Medium | Book |
Product Type | Scientific literature |
Reviews
»Wie eine rechtswissenschaftliche Untersuchung in einem hochgradig kontroversen, emotionalen und voruteilsbelasteten Feld aussehen kann, die sich ihrer politischen Natur durchgehend bewusst ist und zwischen Rekonstruktion und Rechtspolitik in kontinuierlicher Selbstbeobachtung zu unterscheiden weiß, hat Grünberger vorgeführt.«
Prof. Dr. Anne Röthel, AcP 2015, 899
»Grünberger hat ein beeindruckendes Werk vorgelegt... derzeit umfassendste Kompendium zum Gleichbehandlungsgrundsatz im Privatrecht.«
Prof. Dr. Christian Armbrüster, ZVersWiss 2015, 316
»Wer jemals Willkür in eigener Person erfahren hat, wird Grünbergers Rechtfertigungsmodell mit Sympathie begegnen, zumal es das ordoliberale Bild einer offenen Privatrechtsgesellschaft im Grunde nur weiterdenkt.«
Prof. Dr. Gregor Bachmann, GPR 1/15
»beeindruckt das Buch durch seine gelungene Verbindung von rechtshistorischer, rechtstheoretischer und rechtsdogmatischer Arbeit.«
JZ 23/14
»Die Arbeit ist überaus anregend. Sie ist in allen Passagen packend geschrieben, in ihrer Beweisführung ausführlich und in die Tiefe gehend wie dogmengeschichtlich fundiert und durchaus überzeugend in ihrem Grundansatz, die zivilrechtlichen Freiheiten auf der Basis der Gleichheitsforderung als die für alle gleichen Freiheiten zu formulieren.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, ZESAR 7/14
Prof. Dr. Anne Röthel, AcP 2015, 899
»Grünberger hat ein beeindruckendes Werk vorgelegt... derzeit umfassendste Kompendium zum Gleichbehandlungsgrundsatz im Privatrecht.«
Prof. Dr. Christian Armbrüster, ZVersWiss 2015, 316
»Wer jemals Willkür in eigener Person erfahren hat, wird Grünbergers Rechtfertigungsmodell mit Sympathie begegnen, zumal es das ordoliberale Bild einer offenen Privatrechtsgesellschaft im Grunde nur weiterdenkt.«
Prof. Dr. Gregor Bachmann, GPR 1/15
»beeindruckt das Buch durch seine gelungene Verbindung von rechtshistorischer, rechtstheoretischer und rechtsdogmatischer Arbeit.«
JZ 23/14
»Die Arbeit ist überaus anregend. Sie ist in allen Passagen packend geschrieben, in ihrer Beweisführung ausführlich und in die Tiefe gehend wie dogmengeschichtlich fundiert und durchaus überzeugend in ihrem Grundansatz, die zivilrechtlichen Freiheiten auf der Basis der Gleichheitsforderung als die für alle gleichen Freiheiten zu formulieren.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, ZESAR 7/14
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