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Parigger | Helm | Stevens-Bartol

Arbeits- und Sozialstrafrecht

Nomos,  2021, 1159 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8487-4299-8

168,00 € inkl. MwSt.
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Das Arbeits- und Sozialstrafrecht
ist bislang in der Kommentarliteratur nur auf das jeweilige Teilgebiet beschränkt dargestellt worden. Dem Strafrechtler ist das Fachrecht der Arbeits- und Sozialrechtler fern. Umgekehrt werden buß- oder strafrechtsbewehrte Fachnormen oft als „Anhängsel“ verkürzt dargestellt, eine in der Praxis nachgefragte Beratung aus einer Hand ist schwierig.

Der neue Großkommentar
schließt die Lücken und geht auf die bereichsspezifischen Besonderheiten der Strafbarkeit im Arbeits- und Sozialrecht ein, z. B.:
• Darf Strafrecht zur Einschränkung des im Grundgesetz verankerten Streikrechts führen?
• Ist eine geduldete Arbeitszeithöchstüberschreitung eine Straftat?
• Sind zu gering oder zu hoch bezahlte Vergütungen von Betriebsratsmitgliedern strafbar?
• Ist eine „schuldhafte“ Fehleinschätzung von (Schein-)Selbstständigkeit bzw. abhängigem Arbeitsverhältnis im Sozialrecht anders als im Strafrecht zu beurteilen?

In politisch umkämpften Rechtsgebieten vom Arbeitskampfrecht, zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsschutz- oder Gleichstellungsrecht beantwortet der Kommentar anwendungsrelevante Fragestellungen für die Anwaltschaft (FA Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht), wie auch die korrespondierenden Lehrstühle, Unternehmensjuristen, Richter und Staatsanwälte.

Besonders hilfreich sind die jeweils im Normzusammenhang enthaltenen praktischen Hinweise zu
• Compliance,
• Verfall,
• Kosten,
• Zuständigkeit,
• Rechts- und Nebenfolgen,
• Beweisführung,
• gerichtliche Durchsetzbarkeit

Die Autoren
RA Joachim Baumann, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover | RA Dr. Emanuel H. F. Ballo, Frankfurt a. M. | RAin Dr. Sandra B. Carlson, LL.M., Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg | Regierungsrat Tomas Cosfeld, Hannover | Prof. Dr. Jörg Eisele, Universität Tübingen | RA Michael Fleischmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mün­chen | RA Willy Franz, Steuerberater, Hannover | RA Dr. Dietrich Growe, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mannheim | RA Dr. Rüdiger Helm, LL.M., München | RA Dr. Tobias Hillegeist, Hamburg | Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Hochschule Mannheim | RAin Dr. Claudia Keiser, Hannover | RAin Kathi-Gesa Klafke, Berlin | VRiOLG a.D. Guido Kotschy, München | RA Pascal R. Kremp, LL.M., München | RA Dr. Thomas Kuhn, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, München | RA Dr. Norbert Lösing, Fachanwalt für Strafrecht, Lüneburg | RA Dr. Frank Lorenz, Düsseldorf | RA Prof. Dr. Michael Nagel, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover | RA Andreas Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, München | RA Thomas Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Nürnberg | RA Dr. Manfred Parigger, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover | RA Hans J. Pfitzner, München | RAin Barbara Renkl, München | RAin Dr. Juliane Freifrau von Rotenhan, Hannover | RA Dr. Christian Schoop, Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann, Düsseldorf | RA Krikor R. Seebacher, München | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer, München | RA Eckart Stevens-Bartol, VRiLSG a.D., München | RA Dr. Peer Stolle, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin | RA Prof. Dr. Jürgen Taschke, Frankfurt a. M. | RAin Sylvia Völker, Celle | RA Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin | RA Dr. Daniel Zapf, Frankfurt a. M.

»gewährleistet gerade für den Praktiker durch die alphabetische Gliederung und das ausführliche Stichwortverzeichnis den schnellen Zugriff. Durch die Berücksichtigung auch des Sozialstrafrechts und die gewählte Form als ›echter‹ Kommentar erreicht das Werk gegenüber den vorhandenen Handbüchern zum Arbeitsstrafrecht ein Alleinstellungsmerkmal. Den Autoren und Herausgebern ist im Ganzen ein gelungenes Werk geglückt, dem eine große Leserschaft zu wünschen ist. Der Kommentar kann sowohl dem Praktiker wie auch dem in diesem Querschnittsbereich tätigen Wissenschaftler uneingeschränkt empfohlen werden.«
RA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, NZA 2021, 1393

»Die Vielzahl der von den Autoren aufgegriffenen Vorschriften ist beeindruckend. Auch eher entlegene Tatbestände werden behandelt, ersichtlich soll die [...]
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