Aarhus-Konvention
Handkommentar
Nomos, 1. Auflage 2018, 330 Seiten
Buch
84,00 €
Lieferbar
ISBN
978-3-8487-4409-1
Beschreibung
Die Aarhus-Konvention enthält Vorgaben über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Konvention stellt ein besonders wichtiges UNECE-Übereinkommen dar und wurde sowohl von der EU als auch den EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten, darunter auch der Schweiz, ratifiziert. Sie ist von allen nationalen Behörden und Gerichten zu beachten. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Aarhus-Konvention im Kontext des Umweltvölkerrechts erfolgt durch ein sog. Compliance Committee, das nicht verbindliche Stellungnahmen bzw. Empfehlungen abgeben kann und bereits eine beachtliche Aktivität entfaltet hat. Daneben kommt insbesondere der Rechtsprechung des EuGH für die Auslegung der Konvention eine große Bedeutung zu.
Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile. Als erste umfassende Kommentierung überhaupt analysiert sie im Einzelnen die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insbesondere Wert auf den Einbezug der Praxis des Compliance Committee und der Rechtsprechung des EuGH gelegt wird.
Schwerpunkte liegen auf den Themen
• Zugang zu Umweltinformationen,
• Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Entscheidungsverfahren,
• gerichtlicher Zugang sowohl von Einzelnen als auch von Verbänden.
Die Erörterung erfolgt Artikel für Artikel, wobei auch die Entstehungsgeschichte und die Einbettung der Konvention in das (Umwelt-) Völkerrecht berücksichtigt werden. So können die für die Auslegung der Konvention maßgeblichen Grundsätze entwickelt und die durch die Vertragsparteien zu beachtenden Vorgaben – die dann bei der Auslegung und Anwendung derjenigen Bestimmungen des nationalen Rechts, die die Konvention umsetzen sollen, heranzuziehen sind – herausgearbeitet und präzisiert werden.
Zu den Verfassern:
Prof. Astrid Epiney ist Inhaberin des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
Stefan Diezig ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Geschäftsprüfungskommission der Parlamentsdienste der Schweizer Bundesversammlung tätig.
PD Dr. Benedikt Pirker ist Lehr- und Forschungsrat am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und am Institut für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
Stefan Reitemeyer ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig am Amtsgericht Mannheim als Richter tätig.
Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile. Als erste umfassende Kommentierung überhaupt analysiert sie im Einzelnen die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insbesondere Wert auf den Einbezug der Praxis des Compliance Committee und der Rechtsprechung des EuGH gelegt wird.
Schwerpunkte liegen auf den Themen
• Zugang zu Umweltinformationen,
• Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Entscheidungsverfahren,
• gerichtlicher Zugang sowohl von Einzelnen als auch von Verbänden.
Die Erörterung erfolgt Artikel für Artikel, wobei auch die Entstehungsgeschichte und die Einbettung der Konvention in das (Umwelt-) Völkerrecht berücksichtigt werden. So können die für die Auslegung der Konvention maßgeblichen Grundsätze entwickelt und die durch die Vertragsparteien zu beachtenden Vorgaben – die dann bei der Auslegung und Anwendung derjenigen Bestimmungen des nationalen Rechts, die die Konvention umsetzen sollen, heranzuziehen sind – herausgearbeitet und präzisiert werden.
Zu den Verfassern:
Prof. Astrid Epiney ist Inhaberin des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
Stefan Diezig ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Geschäftsprüfungskommission der Parlamentsdienste der Schweizer Bundesversammlung tätig.
PD Dr. Benedikt Pirker ist Lehr- und Forschungsrat am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und am Institut für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
Stefan Reitemeyer ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig am Amtsgericht Mannheim als Richter tätig.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8487-4409-1 |
Untertitel | Handkommentar |
Erscheinungsdatum | 15.11.2017 |
Erscheinungsjahr | 2017 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Hardcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 330 |
Copyright Jahr | 2018 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Kommentar |
Rezensionen
»Insgesamt bietet die Kommentierung eine fundierte, ins Einzelne gehende und verlässliche Informationsbasis: einerseits für die Anpassung des innerstaatlichen und des EU-Rechts an die Konvention, andererseits aber auch im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Compliance Committee, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gericht. Ebenso nützlich sind die Erläuterungen in den - in letzter Zeit häufiger werdenden - Verwaltungsprozessen auf der Ebene der einzelnen Staaten, in denen bestimmte Vorgaben des Übereinkommens eine Rolle spielen.«
Prof. Dr. Thomas Bunge, NuR 2018, 624
»Insgesamt daher ein für Praxis wie (Rechts-)Wissenschaft wichtiges und fachlich unbestreitbar gelungenes Werk zur richtigen Zeit!«
Prof. Dr. Wilfried Erbguth, DVBl 2018, 1344
»Der Handkommentar ist ein nützliches Hilfsmittel auch für die praktische Handhabung des deutschen Umweltinformationsrechts, des Umweltrechtsbehelfsgesetzes und der Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung.«
Felicia Petersen, Recht der Natur 2018, 47
»Der Handkommentar verdeutlicht die Hintergründe mancher europarechtlichen Entscheidung zum Umweltverwaltungsrecht und ergänzt auf einem Spezialgebiet die hervorragende Darstellung von Epiney zum Umweltrecht der Europäischen Union, die ebenfalls im Nomos-Verlag erschienen ist.«
Volkmar Nies, Ltd.Lw.Dir, Agrar- und Umweltrecht 2018, 360
»Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile. Als erste umfassende Kommentierung überhaupt analysiert sie im Einzelnen die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insbesondere Wert auf den Einbezug der Praxis des Compliance Committee und der Rechtsprechung des EuGH gelegt wird.«
ZUR 2018, 320
»Der von einem Forschungsteam unter der Leitung von Epiney, einer im Europa- und Umweltrecht ausgewiesenen Schweizer Hochschullehrerin, erarbeitete, sehr handliche Kommentar zu diesem multilateralen völkerrechtlichen Vertrag schließt deshalb eine Lücke im Schrifttum. Er wird mit Sicherheit weite Verbreitung finden und entsprechenden Einfluss gewinnen.«
VRiBVerwG a.D. Dr. Ulrich Storost, Fachbuchjournal 2018, 54
Prof. Dr. Thomas Bunge, NuR 2018, 624
»Insgesamt daher ein für Praxis wie (Rechts-)Wissenschaft wichtiges und fachlich unbestreitbar gelungenes Werk zur richtigen Zeit!«
Prof. Dr. Wilfried Erbguth, DVBl 2018, 1344
»Der Handkommentar ist ein nützliches Hilfsmittel auch für die praktische Handhabung des deutschen Umweltinformationsrechts, des Umweltrechtsbehelfsgesetzes und der Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung.«
Felicia Petersen, Recht der Natur 2018, 47
»Der Handkommentar verdeutlicht die Hintergründe mancher europarechtlichen Entscheidung zum Umweltverwaltungsrecht und ergänzt auf einem Spezialgebiet die hervorragende Darstellung von Epiney zum Umweltrecht der Europäischen Union, die ebenfalls im Nomos-Verlag erschienen ist.«
Volkmar Nies, Ltd.Lw.Dir, Agrar- und Umweltrecht 2018, 360
»Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile. Als erste umfassende Kommentierung überhaupt analysiert sie im Einzelnen die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insbesondere Wert auf den Einbezug der Praxis des Compliance Committee und der Rechtsprechung des EuGH gelegt wird.«
ZUR 2018, 320
»Der von einem Forschungsteam unter der Leitung von Epiney, einer im Europa- und Umweltrecht ausgewiesenen Schweizer Hochschullehrerin, erarbeitete, sehr handliche Kommentar zu diesem multilateralen völkerrechtlichen Vertrag schließt deshalb eine Lücke im Schrifttum. Er wird mit Sicherheit weite Verbreitung finden und entsprechenden Einfluss gewinnen.«
VRiBVerwG a.D. Dr. Ulrich Storost, Fachbuchjournal 2018, 54
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