Ärztliche Suizidbeihilfe und aktive Sterbehilfe unter besonderer Berücksichtigung des § 217 StGB
Tectum, 1. Auflage 2019, 404 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft
Beschreibung
Kaum eine juristische Thematik beschäftigt die Menschen so sehr wie die ärztliche Sterbehilfe. Sie interessengerecht gesetzlich zu regeln ist daher fortwährend ein gesamtgesellschaftliches Bestreben. Dabei sollte das Gesetz zum einen das pluralistische Meinungsbild der Gesellschaft widerspiegeln, zum anderen die verfassungsrechtlichen Grundsätze wie den Bestimmtheitsgrundsatz wahren. Dieser legislativen Herausforderung hat sich der Gesetzgeber im Jahr 2015 gestellt, indem er ein neues Gesetz, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung gemäß § 217 StGB, beschlossen hat.
Sabrina Steller hat sich eingehend mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gesetzes auseinandergesetzt und diese in Bezug auf § 217 StGB untersucht. Im Zuge dessen ist ein abändernder Vorschlag zur Neufassung des Tatbestandes des § 217 Abs. 1 StGB entstanden. Eine empirische Erhebung zur Thematik unter Ärzten und Patienten, ein Blick auf die Medizinethik der Sterbehilfe sowie das niederländische Sterbehilfegesetz schließen die Thematik ab.
Sabrina Steller hat sich eingehend mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gesetzes auseinandergesetzt und diese in Bezug auf § 217 StGB untersucht. Im Zuge dessen ist ein abändernder Vorschlag zur Neufassung des Tatbestandes des § 217 Abs. 1 StGB entstanden. Eine empirische Erhebung zur Thematik unter Ärzten und Patienten, ein Blick auf die Medizinethik der Sterbehilfe sowie das niederländische Sterbehilfegesetz schließen die Thematik ab.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8288-4244-1 |
Erscheinungsdatum | 15.04.2019 |
Erscheinungsjahr | 2019 |
Verlag | Tectum |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 404 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Es ist maximal begrüßenswert, wenn im Rahmen von Promotionen aktuelle Themen wissenschaftlich beleuchtet und hierzu Lösungsansätze entwickelt werden.«
RA Dr. Nikolas Hölscher, ErbR 2019, 787
RA Dr. Nikolas Hölscher, ErbR 2019, 787
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