Auslegung und Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht
unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Nomos, 1. Auflage 2013, 406 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Arbeits- und Sozialrecht
Beschreibung
In einigen spektakulären Urteilen hat das BVerfG Entscheidungen des BAG aufgehoben, so u.a. beim Sozialplan im Konkurs und beim Kündigungsschutz im Kleinbetrieb. Das wirft die grundsätzliche Frage nach dem Verhältnis von Arbeitsrecht und Verfassungsrecht auf.
Nach einer knappen Darstellung, wie sich das Arbeitsrecht in die allgemeine Methodik von Auslegung und Rechtsfortbildung einfügt, werden in dieser Schrift 47 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Verhältnis untersucht. Beim „spezifischen Verfassungsrecht“ geht es um eine abnehmende Kontrolldichte von Kernfragen des Verfassungsrechts über einen Überschneidungsbereich hin zu den Detailfragen des einfachen Rechts. Dem BVerfG stünde, wie die Untersuchung zeigt, eine größere Zurückhaltung gerade in diesem dritten Bereich an, dem BAG eine stärkere Berücksichtigung des Verfassungsrechts. Bei der Rechtsfortbildung ist zum einen das „Ob“ angesprochen – also Lücke und Gewaltenteilung – zum andern das „Wie“ – die Methode der Lückenschließung.
Die Analyse ist für die Wissenschaft ebenso wie für Richter und Anwälte insbesondere in den Fällen hilfreich, in denen sich Arbeitsrecht mit Verfassungsrecht berührt.
Nach einer knappen Darstellung, wie sich das Arbeitsrecht in die allgemeine Methodik von Auslegung und Rechtsfortbildung einfügt, werden in dieser Schrift 47 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Verhältnis untersucht. Beim „spezifischen Verfassungsrecht“ geht es um eine abnehmende Kontrolldichte von Kernfragen des Verfassungsrechts über einen Überschneidungsbereich hin zu den Detailfragen des einfachen Rechts. Dem BVerfG stünde, wie die Untersuchung zeigt, eine größere Zurückhaltung gerade in diesem dritten Bereich an, dem BAG eine stärkere Berücksichtigung des Verfassungsrechts. Bei der Rechtsfortbildung ist zum einen das „Ob“ angesprochen – also Lücke und Gewaltenteilung – zum andern das „Wie“ – die Methode der Lückenschließung.
Die Analyse ist für die Wissenschaft ebenso wie für Richter und Anwälte insbesondere in den Fällen hilfreich, in denen sich Arbeitsrecht mit Verfassungsrecht berührt.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8329-6826-7 |
Untertitel | unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts |
Erscheinungsdatum | 04.04.2013 |
Erscheinungsjahr | 2013 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 406 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»"Auslegung und Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht" ist ein zugleich spannendes, überzeugtes und überzeugendes Plädoyer für einen sensiblen Einsatz des juristischen Handwerkszeugs und einen respekt- und verantwortungsvollen Umgang mit den aus dem Gewaltenteilungs-, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip folgenden verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Rechtsfortbildung... Fazit: Nicht nur den Juristen, die sich in besonderem Maße für Fragen der Methodenlehre interessieren, bringt die Lektüre des Buches von Wank einen wahrhaften Gewinn.«
Dr. Anja Schlewing, NZA 1/14
»legt Wank mit der vorliegenden Schrift ein stimmiges Gesamtkonzept der juristischen Methodenlehre am Beispiel des Arbeitsrechts vor. Sowohl die kompakte Darstellung der methodologischen Grundlagen im 1. Teil als auch die vorzügliche Aufbereitung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung im 2. Teil sind für den an Methodenfragen interessierten Leser ein Gewinn!«
Dr. Clemens Höpfner, RdA 1/14
Dr. Anja Schlewing, NZA 1/14
»legt Wank mit der vorliegenden Schrift ein stimmiges Gesamtkonzept der juristischen Methodenlehre am Beispiel des Arbeitsrechts vor. Sowohl die kompakte Darstellung der methodologischen Grundlagen im 1. Teil als auch die vorzügliche Aufbereitung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung im 2. Teil sind für den an Methodenfragen interessierten Leser ein Gewinn!«
Dr. Clemens Höpfner, RdA 1/14
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