Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht
§§ 80 bis 88 BGB und StiftRG
Herausgegeben von
Prof. Dr. Bernd Andrick,
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler,
Prof. Dr. Katharina Uffmann
Nomos, 1. Auflage 2023, 917 Seiten
Buch
159,00 €
Lieferbar
ISBN
978-3-8487-8629-9
Beschreibung
Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft getreten. Sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetzen verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
• Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
• Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
• Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
• Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
• Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
• Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
• Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
• Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht“ an der Ruhr-Universität Bochum.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée:
Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Rechtsanwalt | Silvia Bartodziej, Ministerialrätin, Berlin | Marcus Baumann-Gretza, Justiziar, Paderborn | Dr. Stefan Fritz, Rechtsanwalt, Markt Schwaben | Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt, Bochum | Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt; Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen | Axel Janitzki, Rechtsanwalt und Notar a.D., Bochum | Jost Kausträter, Leitender Ministerialrat, Düsseldorf | Dr. Cathrin Krämer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin | Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M., Hochschule Bielefeld | Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt und Mediator, Institut für Stiftungsberatung, Berlin | Dr. Peter Meinecke, LL.M., LL.M., Unternehmer und Stiftungsberater, Freiburg i.Br. | Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Ruhr-Universität Bochum | Dr. Markus Schewe, Rechtsanwalt und Notar, Essen | Prof. Dr. Martin Schöpflin, LL.M., HR Nord, Hildesheim | Prof. Dr. Stefan Stolte, Rechtsanwalt, Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen | Dr. Sebastian Trappe, Regierungsrat bei der Finanzverwaltung NRW | Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum | Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Leipzig | Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., Berlin
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft getreten. Sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetzen verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
• Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
• Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
• Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
• Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
• Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
• Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
• Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
• Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht“ an der Ruhr-Universität Bochum.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée:
Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Rechtsanwalt | Silvia Bartodziej, Ministerialrätin, Berlin | Marcus Baumann-Gretza, Justiziar, Paderborn | Dr. Stefan Fritz, Rechtsanwalt, Markt Schwaben | Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt, Bochum | Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt; Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen | Axel Janitzki, Rechtsanwalt und Notar a.D., Bochum | Jost Kausträter, Leitender Ministerialrat, Düsseldorf | Dr. Cathrin Krämer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin | Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M., Hochschule Bielefeld | Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt und Mediator, Institut für Stiftungsberatung, Berlin | Dr. Peter Meinecke, LL.M., LL.M., Unternehmer und Stiftungsberater, Freiburg i.Br. | Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Ruhr-Universität Bochum | Dr. Markus Schewe, Rechtsanwalt und Notar, Essen | Prof. Dr. Martin Schöpflin, LL.M., HR Nord, Hildesheim | Prof. Dr. Stefan Stolte, Rechtsanwalt, Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen | Dr. Sebastian Trappe, Regierungsrat bei der Finanzverwaltung NRW | Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum | Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Leipzig | Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., Berlin
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8487-8629-9 |
Untertitel | §§ 80 bis 88 BGB und StiftRG |
Erscheinungsdatum | 11.10.2023 |
Erscheinungsjahr | 2023 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Hardcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 917 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Kommentar |
Rezensionen
»Mein Fazit lautet: Man wird intellektuell belohnt und fündig, wenn man den Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht in die Hand nimmt. Die Praxis wird ohne den Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht nicht auskommen. Dem Kommentar sind hoffentlich noch viele Auflagen beschieden.«
RA Dr. Christian von Oertzen, FAStR, NJW 2024, 883
»[...] die Kombination von wissenschaftlicher Basis und praxisnaher Herangehensweise überzeugt. Es ist daher zu erwarten, dass dieser noch in vielen Ausgaben ein wertvoller Begleiter von sowohl Lehre als auch Praxis sein wird.«
Dr. Johanna Niegel, LL.M, NJ 8/2024
»Der Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht ist derzeit der einzige Kommentar auf dem Markt, der das reformierte und vereinheitlichte Stiftungszivilrecht des BGB (also die bereits in Kraft getretenen Vorschriften) und das gänzlich neue, zum 01.01.2026 in Kraft tretende Stiftungsregistergesetz (StiftRG) umfassend kommentiert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bochumer Kommentar zu Stiftungsrecht wertvolle Beiträge zu dem Rechtgebiet leistet und die nach der gesetzlichen Vereinheitlichung des Stiftungsrechts nunmehr erforderliche einheitliche Anwendung in den Ländern begünstigen wird. Er sei allen an der rechtspolitischen Entwicklung der Stiftung Interessierten und einen Zugriff zum neuen Recht Suchenden zur Anschaffung empfohlen.«
Notar Christoph Aumann, LL.M. (London), MittBayNot 3/2024
»Die Bearbeiter sind im Stiftungswesen ausgewiesene Praktiker und Wissenschaftler, womit die hervorragende Qualität des Werkes garantiert ist. Der selbstgestellte Anspruch der Herausgeber und Kommentatoren ist voll erfüllt. Informationen und Anleitungen zum Weiterentwickeln und Weiterdenken der Probleme ermöglichen Transparenz und den schnellen Weg zur Problemlösung. Deutlich werden auch die Hinweise und die Klarstellungen im Hinblick auf die herrschende Lehre oder die eigene Meinung des Autors.
Das Werk hilft über Unsicherheiten im Hinblick auf die neue Rechtslage hinweg, zumal es gelungen ist, mit der Darstellung des Stiftungsregistergesetzes auch die verfahrensrechtlichen Besorgnisse der Nutzer zu lösen. Der Kommentar fragt und beantwortet die bestehenden und zukünftigen, auf dem neuen Recht beruhenden Möglichkeiten in Stiftungsgestaltung und Verwaltung, wobei die umfangreich erschienene Literatur mit eigenen Vorschlägen der Kommentatoren Ausdruck finden und den
entscheidenden Wert für die Benutzer bieten werden.«
Prof. Dr. Olaf Werner, ZStV 2/2024
»Dieser neue Kommentar zum Stiftungsrecht zeichnet sich im besonderen Maße durch seine dogmatische Tiefe und wissenschaftliche Fundiertheit aus, wobei es die Bearbeiter hervorragend schaffen, die Ergebnisse so zu übertragen, dass sie sich hervorragend in der Praxis anwenden lassen. Der Leser profitiert von der jahrelangen praktischen Erfahrung des Autorenteams, das sich aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung zusammensetzt. Der Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht setzt schon in seiner 1. Auflage Maßstäbe für die stiftungsrechtliche Literatur. Er ist ein Must-have für jeden, der sich mit dem Thema Stiftung beschäftigt bzw. beschäftigen möchte.«
RA Ulf Schönenberg-Wessel, ZErB 2024, 198
»Diese umfangreiche und gesamtheitliche Kommentierung ist zuvorderst Hilfestellung bei der praktischen Anwendung des neuen Rechts, ohne jedoch einen hohen wissenschaftlichen Anspruch missen zu lassen.«
Alexander Hänert, LL. B., npoR 2024, 41
RA Dr. Christian von Oertzen, FAStR, NJW 2024, 883
»[...] die Kombination von wissenschaftlicher Basis und praxisnaher Herangehensweise überzeugt. Es ist daher zu erwarten, dass dieser noch in vielen Ausgaben ein wertvoller Begleiter von sowohl Lehre als auch Praxis sein wird.«
Dr. Johanna Niegel, LL.M, NJ 8/2024
»Der Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht ist derzeit der einzige Kommentar auf dem Markt, der das reformierte und vereinheitlichte Stiftungszivilrecht des BGB (also die bereits in Kraft getretenen Vorschriften) und das gänzlich neue, zum 01.01.2026 in Kraft tretende Stiftungsregistergesetz (StiftRG) umfassend kommentiert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bochumer Kommentar zu Stiftungsrecht wertvolle Beiträge zu dem Rechtgebiet leistet und die nach der gesetzlichen Vereinheitlichung des Stiftungsrechts nunmehr erforderliche einheitliche Anwendung in den Ländern begünstigen wird. Er sei allen an der rechtspolitischen Entwicklung der Stiftung Interessierten und einen Zugriff zum neuen Recht Suchenden zur Anschaffung empfohlen.«
Notar Christoph Aumann, LL.M. (London), MittBayNot 3/2024
»Die Bearbeiter sind im Stiftungswesen ausgewiesene Praktiker und Wissenschaftler, womit die hervorragende Qualität des Werkes garantiert ist. Der selbstgestellte Anspruch der Herausgeber und Kommentatoren ist voll erfüllt. Informationen und Anleitungen zum Weiterentwickeln und Weiterdenken der Probleme ermöglichen Transparenz und den schnellen Weg zur Problemlösung. Deutlich werden auch die Hinweise und die Klarstellungen im Hinblick auf die herrschende Lehre oder die eigene Meinung des Autors.
Das Werk hilft über Unsicherheiten im Hinblick auf die neue Rechtslage hinweg, zumal es gelungen ist, mit der Darstellung des Stiftungsregistergesetzes auch die verfahrensrechtlichen Besorgnisse der Nutzer zu lösen. Der Kommentar fragt und beantwortet die bestehenden und zukünftigen, auf dem neuen Recht beruhenden Möglichkeiten in Stiftungsgestaltung und Verwaltung, wobei die umfangreich erschienene Literatur mit eigenen Vorschlägen der Kommentatoren Ausdruck finden und den
entscheidenden Wert für die Benutzer bieten werden.«
Prof. Dr. Olaf Werner, ZStV 2/2024
»Dieser neue Kommentar zum Stiftungsrecht zeichnet sich im besonderen Maße durch seine dogmatische Tiefe und wissenschaftliche Fundiertheit aus, wobei es die Bearbeiter hervorragend schaffen, die Ergebnisse so zu übertragen, dass sie sich hervorragend in der Praxis anwenden lassen. Der Leser profitiert von der jahrelangen praktischen Erfahrung des Autorenteams, das sich aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung zusammensetzt. Der Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht setzt schon in seiner 1. Auflage Maßstäbe für die stiftungsrechtliche Literatur. Er ist ein Must-have für jeden, der sich mit dem Thema Stiftung beschäftigt bzw. beschäftigen möchte.«
RA Ulf Schönenberg-Wessel, ZErB 2024, 198
»Diese umfangreiche und gesamtheitliche Kommentierung ist zuvorderst Hilfestellung bei der praktischen Anwendung des neuen Rechts, ohne jedoch einen hohen wissenschaftlichen Anspruch missen zu lassen.«
Alexander Hänert, LL. B., npoR 2024, 41
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