Grenzen des Lockspitzeleinsatzes
Eine rechtsvergleichende Betrachtung am Maßstab der EMRK
Nomos, 1. Auflage 2016, 260 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Schriften des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union
Beschreibung
Die Problematik des Lockspitzeleinsatzes ist im Spannungsfeld von Kriminalitätsbekämpfung und grund- bzw. menschenrechtlichen Positionen, insbesondere dem Recht auf ein faires Verfahren, angesiedelt. Trotz Fehlens einer spezialgesetzlichen Grundlage zählen Tatprovokationen zum täglichen „Handwerkszeug“ von Strafverfolgungsbehörden in Deutschland. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Arbeit das Ziel, unter Einbeziehung der Rechtsprechung des EGMR und der Rechtslage in ausgewählten europäischen Rechtsordnungen einen EMRK-konformen Regelungsvorschlag für Deutschland zu entwickeln, und trägt damit einer seit langem bestehenden rechtspolitischen Forderung Rechnung. Hieran anknüpfend geraten die möglichen Rechtsfolgen eines unzulässigen Lockspitzeleinsatzes in den Blick. Unter Berücksichtigung von im Schrifttum diskutierten Lösungsvorschlägen wird ein Kompensationsmodell unterbreitet, das den Vorgaben der EMRK gerecht werden und sich konsistent in das vorhandene deutsche Rechtssystem einpassen soll.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-3186-2 |
Untertitel | Eine rechtsvergleichende Betrachtung am Maßstab der EMRK |
Erscheinungsdatum | 17.05.2016 |
Erscheinungsjahr | 2016 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 260 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Die Dissertation von Schmidt zeichnet sich durch einen stringenten Aufbau aus, liest sich gut und flüssig und skizziert durch den rechtsvergleichenden Blick auf europäische Nachbarländer die rechtlichen Anforderungen, die die EGMRT-Rechtsprechung in Bezug auf die Tatprovokation stellt und die zu unterschiedlichen Anpassungen der einzelnen Rechtsordnungen geführt haben. Deutschland sollte ebenfalls nachbessern und endlich eine eigene Ermächtigungsgrundlage für den Lockspitzeleinsatz schaffen. Wie diese Regelung aussehen könnte, hat Schmidt aufgezeigt.«
Prof. Dr. Anja Schiemann, KriPoZ 2018, 189
Prof. Dr. Anja Schiemann, KriPoZ 2018, 189
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