Psychologie als Argument in der juristischen Literatur des Kaiserreichs

Nomos, 1. Auflage 2009, 256 Seiten
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ISBN 978-3-8329-3934-2
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Details
Wie die aktuelle Diskussion über Konsequenzen neuer Erkenntnisse zur Willensfreiheit für das Strafrecht zeigt, kommt kaum eine Rechtswissenschaft ohne eine Vorstellung von der menschlichen Psyche aus.
Dies gilt in ähnlicher Weise bereits für die Rechtswissenschaft des Zweiten deutschen Kaiserreichs. Fragen der Zurechnung in Straf- und Zivilrecht mussten damals ebenso psychologisch reflektiert werden, wie „Staatskörperkonzeptionen“ im Verfassungsrecht. Hinzu kam damals die Konfrontation mit einer in ihrer Bedeutung wachsenden, wenn auch organisatorisch und methodisch noch unstrukturierten psychologischen Wissenschaft. Der vorliegende Band geht erstmals aus rechts-, psychologie- und medizinhistorischer Sicht der Frage nach, wie das Recht auf diese Herausforderung reagierte. Welche Rolle spielte das psychologische Argument im juristischen Diskurs? Und woher bezog man sein entsprechendes Wissen? Übernahmen die Juristen Versatzstücke aus der fachpsychologischen Diskussion oder folgte man einer selbst erdachten „Laienpsychologie“? Durch eine Kombination themenbezogener und biographisch orientierter Einzelstudien wird diesen Fragen erstmals für die wichtigsten Teilbereiche der Rechtswissenschaft nachgegangen.
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Auflage 1
ISBN 978-3-8329-3934-2
Erscheinungsdatum 19.01.2009
Erscheinungsjahr 2009
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 256
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
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