Subjektivierung der gerichtlichen Verwaltungskontrolle in Frankreich

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Eilverfahren und Urteilsimplementation im objektiv-rechtlich geprägten Kontrollsystem
Nomos, 1. Auflage 2011, 393 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Studien zu Staat, Recht und Verwaltung/Studies on State, Law and Administration
Beschreibung
Das französische Verwaltungsprozessrecht hat in den vergangenen Jahren grundlegende Reformen erfahren, die zu einer Annäherung an das deutsche Recht geführt haben. Diese Subjektivierung des im Ursprung objektiven Kontrollsystems hat zur Folge, dass in Frankreich nunmehr der Schutz von Partikularinteressen im Zentrum der gerichtlichen Verwaltungskontrolle steht. Standen sich noch vor zwei Jahrzehnten das französische und das deutsche Verwaltungsprozessrecht als modelhafte Ausprägungen einer objektiven Rechtskontrolle bzw. eines subjektiven Rechtsschutzsystems gegenüber, sind heute bedeutende Konvergenzen der Verwaltungsrechtsordnungen feststellbar.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8329-6188-6 |
Untertitel | Eilverfahren und Urteilsimplementation im objektiv-rechtlich geprägten Kontrollsystem |
Erscheinungsdatum | 18.01.2011 |
Erscheinungsjahr | 2011 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 393 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»im besten Sinne des Wortes lehrreich... dass die Arbeit Marschs zu den Werken gehört, die das Fundament für eine Europäische Verwaltungsrechtswissenschaft legen, weil sie einen aufgeklärten Austausch zwischen Verwaltungsrechtswissenschaftlern aus verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglichen.«
Ulrich Stelkens, AöR 2/14
»Angesichts der abschließenden Feststellung Marschs, dass sich das französische Verwaltungsprozessrecht zu einem im Kern weiterhin objektiv-rechtlich geprägten ›Mischsystem‹ entwickelt habe, ist bezweifelt worden, ob man mit Marsch tatsächlich davon ausgehen könne, ›der Gesetzgeber‹ habe sich in bestimmten Ländern für das eine oder andere ›Rechtsschutzsystem‹ gleichsam ›ganzheitlich‹ entschieden und setze diese Konzept dann mehr oder weniger stringent um. Derartige Kritik mag man folgen. Sie ändert aber nichts daran, dass die Arbeit Marschs zu den Werken gehört, die das Fundament für eine Europäische Verwaltungsrechtswissenschaft legen, weil sie einen aufgeklärten Austausch zwischen Verwaltungswissenschaftlern aus verschiedenen Mitgliedsstaaten ermöglichen.«
Prof. Dr. Ulrich Stelkens, AöR 139/14
»Marschs Arbeit leistet - auch indem sie Missverständnisse aufklärt und auf Überzeichnungen verzichtet - einen wichtigen Beitrag für einen fruchtbaren Dialog zwischen deutschen und französischen Verwaltungsrechtlern.«
Dr. Markus A. Glaser, DÖV 15/11
Ulrich Stelkens, AöR 2/14
»Angesichts der abschließenden Feststellung Marschs, dass sich das französische Verwaltungsprozessrecht zu einem im Kern weiterhin objektiv-rechtlich geprägten ›Mischsystem‹ entwickelt habe, ist bezweifelt worden, ob man mit Marsch tatsächlich davon ausgehen könne, ›der Gesetzgeber‹ habe sich in bestimmten Ländern für das eine oder andere ›Rechtsschutzsystem‹ gleichsam ›ganzheitlich‹ entschieden und setze diese Konzept dann mehr oder weniger stringent um. Derartige Kritik mag man folgen. Sie ändert aber nichts daran, dass die Arbeit Marschs zu den Werken gehört, die das Fundament für eine Europäische Verwaltungsrechtswissenschaft legen, weil sie einen aufgeklärten Austausch zwischen Verwaltungswissenschaftlern aus verschiedenen Mitgliedsstaaten ermöglichen.«
Prof. Dr. Ulrich Stelkens, AöR 139/14
»Marschs Arbeit leistet - auch indem sie Missverständnisse aufklärt und auf Überzeichnungen verzichtet - einen wichtigen Beitrag für einen fruchtbaren Dialog zwischen deutschen und französischen Verwaltungsrechtlern.«
Dr. Markus A. Glaser, DÖV 15/11
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