Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Möglichkeiten und Grenzen nach deutschem und europäischem Recht
Nomos, 1. Auflage 2010, 110 Seiten
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29,00 €
ISBN 978-3-8452-2143-4
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Beschreibung
Das Buch will einen Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion über Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus verfassungsrechtlicher Sicht leisten. Es gibt gegenwärtig – keineswegs auf Deutschland beschränkte – Tendenzen in der staatlichen Rundfunkpolitik, Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF vollständig zu verbieten. Die Diskussion um Werbeverbote ist nicht neu, bisherige juristische Abhandlungen dazu haben sich aber schwer-punktmäßig auf den Finanzierungsaspekt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die entsprechenden verfassungsrechtlichen Fragen konzentriert.
Ein vollständiges Werbeverbot würde der werbenden Wirtschaft den Zugang zu bestimmten Konsumenten- und Rezipientengruppen versperren. Die damit verbundenen Fragen sind nicht im Hinblick auf die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), sondern unter Bezug auf die Grundrechte der werbenden Unternehmen (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 1 GG) zu beantworten. Ein solcher Wechsel der Prüfungsmaßstäbe eröffnet nicht nur Wege zu einer verfassungskonformen Rundfunkpolitik, die Rücksicht auf die Interessen der Werbung treibenden Wirtschaft nimmt, sondern mittelbar auch neue Perspektiven für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-5220-4
Untertitel Möglichkeiten und Grenzen nach deutschem und europäischem Recht
Erscheinungsdatum 15.01.2010
Erscheinungsjahr 2010
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 110
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Das Thema Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist aktuell Gegenstand einer auf verschiedenen Ebenen lebhaft geführten und keineswegs abgeschlossenen Diskussion... Schneider beleuchtet ein altbekanntes Thema aus einer neuen Perspektive und spricht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen letztlich dezidiert für Werbung in den öffentlich-rechtlichen Sendern und gegen weitere Werbebeschränkungen aus.«
RA Dr. Eckhard Höckelmann, UFITA III/11
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