Der Rechtsschutz gegen die Aufhebung begünstigender Verwaltungsakte

Nomos, 1. Edition 2000, 163 Pages
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ISBN 978-3-7890-6383-1
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Details
Ein aufgehobener Verwaltungsakt ist unwirksam. Das bestimmt § 43 Abs. 2 VwVfG. Möchte ein Bürger einen aufgehobenen Akt, zum Beispiel eine Bauerlaubnis, zurückerlangen, begehrt er gleichwohl in aller Regel nicht den Neuerlaß der Begünstigung, sondern die Aufhebung der Aufhebung. Diese soll – so heißt es allgemein – das »Wiederaufleben« des Ausgangsaktes bewirken. Die vorliegende Abhandlung ist der Frage gewidmet, ob und wie ein solches »Wiederaufleben« unwirksamer Verwaltungsakte vor sich geht. Im Vordergrund steht dabei die dogmatische Auseinandersetzung mit den Begriffen der Wirksamkeit und Unwirksamkeit von Verwaltungsakten.
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Edition 1
ISBN 978-3-7890-6383-1
Subtitle Zugleich ein Beitrag zur Systematik des § 43 VwVfG (Wirksamkeit und Unwirksamkeit von Verwaltungsakten)
Publication Date Jan 20, 2000
Year of Publication 2000
Publisher Nomos
Format Softcover
Language deutsch
Pages 163
Medium Book
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