Die ökonomische Rechtfertigung der urheberrechtlichen Schutzfrist

Analyse der Schutzfrist de lege lata und de lege ferenda aus historischer, dogmatischer und rechtsökonomischer Sicht
Nomos, 1. Edition 2013, 393 Pages
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€99.00
ISBN 978-3-8487-0478-1
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ISBN 978-3-8452-4779-3
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Description
Alike copyright protection, the copyright term equally extends to all protected subject matter “one size fits all”. The author depicts the historical development and scrutinizes the traditional rationale of the copyright term de lege lata. In response to flaws of the status quo the author resorts to law and economics and submits several alternatives how the copyright term might be shaped de lege ferenda.
Bibliographical data
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Edition 1
ISBN 978-3-8487-0478-1
Subtitle Analyse der Schutzfrist de lege lata und de lege ferenda aus historischer, dogmatischer und rechtsökonomischer Sicht
Publication Date Aug 22, 2013
Year of Publication 2013
Publisher Nomos
Format Softcover
Language deutsch
Pages 393
Medium Book
Product Type Scientific literature
Reviews
»Gerade in dieser Differenzierung zwischen der Verwertung und dem Persönlichkeitsrechtsschutz des Autors liegt ein interessanter Aspekt.«
privatfunk.de März 2014

»Der Untersuchung des Verfassers ist unbedingt eine sehr weite Verbreitung zu wünschen, die dazu führen sollte, grundsätzlich über eine Novellierung der Schutzfrist im hier vorgeschlagenen Sinne nachzudenken und erkannt notwendige Veränderungen anzustreben und umzusetzen. Bischoffshausen ist auch deshalb zu danken, weil er so mutig und entschieden einen vermeintlichen Tempelraub und die Entweihung des schöpferischen Schutzes im Zusammenhang mit Neuüberlegungen der Dauer der urheberrechtsgesetzlichen Schutzfrist überzeugend in Frage stellt.«
Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, ZUM 7/14

»Bischoffshausen verweist auf die schwindende Akzeptanz des Urheberrechts in weiten Kreisen und auf die von einigen behauptete Überprotektion des geistigen Eigentums... Treffend weist er darauf hin, dass es zu einer Diskussion auf möglichst breiter Basis erst kommen kann, wenn Vorschläge für differenzierte Regelungen überhaupt auf dem Tisch liegen. Einen solchen Vorschlag hat er vorgelegt. Der sollte - zusammen mit vorliegenden ähnlichen Vorschlägen - Anlass sein, insbesondere auf der Regierungsebene darüber nachzudenken, ob es bei den geltenden Regelungen bleiben kann, oder ob die schon gegebene und jedenfalls die zu erwartend künftige Situation grundsätzliche Änderungen der Schutzrechtsregelungen erfordert.«
Dr. Ludwig Gieseke, UFITA 6/14
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