Die Tarifgeltung im Arbeitsverhältnis
Historische, ökonomische und legitimatorische Grundlagen des deutschen Koalitions- und Tarifvertragsrechts
Nomos, 1. Edition 2015, 728 Pages
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Schriften des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln
Description
Der Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend in den tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen. Seine normative Wirkung durchbricht die Relativität der Schuldverhältnisse. Die hierfür notwendige Legitimation erteilen die Individualparteien durch ihre freiwillige Verbandsmitgliedschaft. Problematisch sind jedoch alle Fälle einer Tarifgeltung ohne eine solche Legitimation. Dazu zählen neben der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen die Geltung von Betriebs- und Betriebsverfassungsnormen, die Nachwirkung von Tarifnormen, eine unbegrenzte Nachbindung an Tarifverträge sowie die Bindung des Betriebserwerbers an die beim Veräußerer geltenden Tarifverträge. In all diesen Fällen geht es im Kern um das Spannungsverhältnis von Individualautonomie und kollektiver Tarifmacht.
Clemens Höpfner untersucht die Dogmatik der Tarifgeltung in ihrem historischen Kontext. Auf diese Weise legt er geschichtliche Kontinuitäten und Diskontinuitäten offen und trägt so zu einer Fortentwicklung der modernen Tarifrechtsdogmatik bei.
Clemens Höpfner untersucht die Dogmatik der Tarifgeltung in ihrem historischen Kontext. Auf diese Weise legt er geschichtliche Kontinuitäten und Diskontinuitäten offen und trägt so zu einer Fortentwicklung der modernen Tarifrechtsdogmatik bei.
Bibliographical data
Edition | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8487-2007-1 |
Subtitle | Historische, ökonomische und legitimatorische Grundlagen des deutschen Koalitions- und Tarifvertragsrechts |
Publication Date | Apr 22, 2015 |
Year of Publication | 2015 |
Publisher | Nomos |
Format | Hardcover |
Language | deutsch |
Pages | 728 |
Medium | Book |
Product Type | Scientific literature |
Reviews
»Diese mit dem Wissenschaftspreis 2015 der Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) ausgezeichnete Habilitationsschrift ist eine Fundgrube für alle Juristen, die sich im Arbeitsrecht mit Tarifgeltungsproblemen zu beschäftigen haben.«
Prof. Dr. Hans Böhme, Pflege- & Krankenhausrecht 2017, 31
»Für Österreich fehlt eine derartige umfassende Aufarbeitung der Geltung von Kollektivverträgen, weshalb die Lektüre schon deshalb sehr lohnend und anregend ist... Damit bietet das Werk wegen der Tiefe gehenden Problemaufarbeitung und des grundsätzlichen theoretischen Zugangs eine gute Gelegenheit, sich der Besonderheiten des hiesigen Kollektivvertragssystems bewusst zu werden und über seine Legitimation zu reflektieren.«
Prof. Dr. Martin Risak, DRdA 2016, 225
»Mit seiner Kölner Habilitationsschrift ist Höpfner eine beeindruckende Gesamtschau und -Darstellung des deutschen Tarifrechts auf heutigem Stande gelungen, die ausgehend von der historischen und legislatorischen Entwicklung die maßgeblichen Grundlagen herausarbeitet und von daher die zahlreichen aktuellen Fragestellungen einordnet und beantwortet... Dies vervollständigt den hohen Informationsgehalt des Werkes, das dem Nutzer die reichhaltigen Inhalte in klarer, anschaulicher Darstellung vermittelt und auch dadurch - nebst abgewogenen Lösungsansätzen zu aktuellen Problemen - überzeugt. Höpfners 'Tarifgeltung' dürfte ein fester Platz in der Standardliteratur zum Tarifrecht gebühren.«
Christian Fieberg, ZTR 10/15
»Die wissenschaftliche Leistung der Habilitationsschrift von Höpfner ist hoch zu loben... Doch leistet er zum einen eine umfassende und folgerichtige Aufarbeitung historischer wie moderner Lehren zur Tarifnormgeltung und ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation... Zum anderen kann er aus dieser immens fleißigen Quellenverwertung hochwertige und zumeist überzeugende Argumente für seine wesentlichen Folgerungen aus der These von der privatautonomen, auf Mitgliedschaft beruhenden Legitimation der tariflichen Normsetzung schöpfen, die die Arbeit wie ein roter Faden durchzieht... Man wird auf dieses fundierte Werk bei der weiteren Diskussion des aktuellen Tarifvertragsrechts sicherlich nicht verzichten können«
Prof. Dr. Hermann Reichhold, RdA 2016, 127-128
Prof. Dr. Hans Böhme, Pflege- & Krankenhausrecht 2017, 31
»Für Österreich fehlt eine derartige umfassende Aufarbeitung der Geltung von Kollektivverträgen, weshalb die Lektüre schon deshalb sehr lohnend und anregend ist... Damit bietet das Werk wegen der Tiefe gehenden Problemaufarbeitung und des grundsätzlichen theoretischen Zugangs eine gute Gelegenheit, sich der Besonderheiten des hiesigen Kollektivvertragssystems bewusst zu werden und über seine Legitimation zu reflektieren.«
Prof. Dr. Martin Risak, DRdA 2016, 225
»Mit seiner Kölner Habilitationsschrift ist Höpfner eine beeindruckende Gesamtschau und -Darstellung des deutschen Tarifrechts auf heutigem Stande gelungen, die ausgehend von der historischen und legislatorischen Entwicklung die maßgeblichen Grundlagen herausarbeitet und von daher die zahlreichen aktuellen Fragestellungen einordnet und beantwortet... Dies vervollständigt den hohen Informationsgehalt des Werkes, das dem Nutzer die reichhaltigen Inhalte in klarer, anschaulicher Darstellung vermittelt und auch dadurch - nebst abgewogenen Lösungsansätzen zu aktuellen Problemen - überzeugt. Höpfners 'Tarifgeltung' dürfte ein fester Platz in der Standardliteratur zum Tarifrecht gebühren.«
Christian Fieberg, ZTR 10/15
»Die wissenschaftliche Leistung der Habilitationsschrift von Höpfner ist hoch zu loben... Doch leistet er zum einen eine umfassende und folgerichtige Aufarbeitung historischer wie moderner Lehren zur Tarifnormgeltung und ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation... Zum anderen kann er aus dieser immens fleißigen Quellenverwertung hochwertige und zumeist überzeugende Argumente für seine wesentlichen Folgerungen aus der These von der privatautonomen, auf Mitgliedschaft beruhenden Legitimation der tariflichen Normsetzung schöpfen, die die Arbeit wie ein roter Faden durchzieht... Man wird auf dieses fundierte Werk bei der weiteren Diskussion des aktuellen Tarifvertragsrechts sicherlich nicht verzichten können«
Prof. Dr. Hermann Reichhold, RdA 2016, 127-128
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