Film und Filmrecht zwischen 1919 und 1939

Als die Bilder laufen lernten
Nomos, 1. Edition 2013, 100 Pages
Book
€24.00
ISBN 978-3-8487-0483-5
eBook
€24.00
ISBN 978-3-8452-4784-7
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Description
Ziel dieses Buches ist es, einen Überblick über die Geschichte des Films und das Filmrecht in den Jahren 1919 bis 1939 zu geben.
Zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts entwickelte sich mit dem Film eine neue Nutzungsart. Schon bald nach der Einführung dieser neuen Nutzungsart entbrannte eine rege Debatte über die Frage, wie die mit dem Film zusammenhängenden Fragestellungen künftig rechtlich behandelt werden sollten.
Diese Debatte gewann an Bedeutung, als die Nationalsozialisten die Regierung übernahmen und den Film zunehmend für ihre Propaganda zu nutzen begannen. Geschaffen wurde hierzu die im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda angesiedelte Reichsfilmkammer, die den Nationalsozialisten weitgehenden Einfluss auf die Inhalte der in Deutschland produzierten Filme sicherte. Die Verschärfung der Filmzensur sorgte zudem dafür, dass auch keine außerhalb Deutschlands produzierten Filme mit missliebigen Inhalten aufgeführt werden konnten.
Bibliographical data
Bibliographical data
Edition 1
ISBN 978-3-8487-0483-5
Subtitle Als die Bilder laufen lernten
Publication Date Aug 23, 2013
Year of Publication 2013
Publisher Nomos
Format Softcover
Language deutsch
Pages 100
Medium Book
Product Type Scientific literature
Reviews
»Als Fazit ist festzuhalten, dass Ackermanns kurze Schrift einen spannenden und stets sehr gut lesbaren Überblick über die Entwicklung des Films und des Filmrechts zwischen 1919 und 1939 gibt. Insbesondere die Ausführungen zur Entwicklung der Filmwirtschaft und den 'Kontrollmaßnahmen' der Nationalsozialisten sind gelungen und lesenswert.«
RA Dr. Simon Apel, UFITA III/14

»sehr verdienstvolle und interessante Studie.«
RA Ralf Hansen, juralit.com Februar 2014

»Gelungen ist die exakte und mit vielen Bezugspunkten zur heutigen Rechtslage erfolgende Darstellung der Entwicklung des Filmrechts. Die Autorin gliedert ihren Text nachvollziehbar in die Zeitabschnitte von 1919 bis 1929 (Teil A) sowie 1930 bis 1939 (Teil B)... nachvollziehbar legitimiert... Ackermann gelingt in hervorragender Weise die Darstellung der rechtlichen Herausforderungen für das junge demokratische Regulierungssystem, wie sie sich aus der Innovation und Diffusion des Films ergaben. Das Werk vermittelt so medienrechtliches Hintergrundwissen, das zum umfassenden Verständnis heutiger Bestimmungen insbesondere zum Jugendschutz- und Urheberrecht beiträgt.«
Prof. Dr. Marc Liesching, tv diskurs 67 1/14

»Äußerst spannend sind die Beschreibung der Entwicklung des Tonfilms und die Aufteilung der einzelnen Märkte... Interessant sind die Ausführungen zu der damaligen Diskussion, wer tatsächlich der Filmurheber sei... Informativ sind die Ausführungen zu der Frage, in welchem Umfang Normen des Verlagsgesetzes und des Literatururhebergesetzes (LUG) angewendet und der Tierschutz geregelt wurden... Deswegen ist es als Einstiegslektüre in jedem Fall empfehlenswert.«
RA Dr. Stefan Haupt, ZUM 4/14

»Die Frankfurter Rechtsanwältin Astrid Ackermann kommentiert in diesem Buch kurz und verständlich die Entwicklung des Filmrechts in Deutschland... Das Lichtspielgesetz vom 12. Mai 1920 und das Reichslichtspielgesetz vom 16. Februar 1934  werden präzise erläutert und sind im Anhang abgedruckt. Für eine erste Einführung ins Thema ist die Publikation gut geeignet.«
www.hhprinzler.de November 2013
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