Rechtsfragen der Haftung im Zusammenhang mit dem elektronischen Identitätsnachweis

Nomos, 1. Edition 2011, 356 Pages
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ISBN 978-3-8329-6443-6
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Description
Der neue Personalausweis ermöglicht mit seiner eID-Funktion erstmals einen elektronischen Identitätsnachweis, womit sich der Ausweisinhaber bei verschiedensten Diensten im Internet authentisieren kann. Doch beim Einsatz des elektronischen Identitätsnachweises können aus ganz unterschiedlichen Gründen Schäden bei den beteiligten Personen entstehen. Diese Schadensursachen lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: das Fehlschlagen des Identitätsnachweises und den Missbrauch des Identitätsnachweises.
Das Fehlschlagen des Identitätsnachweises liegt vor, wenn die Authentisierung trotz ordnungsgemäßer Bedienung nicht gelingt und somit eine Handlung des Ausweisinhabers verzögert oder ausgeschlossen wird. Von einem Missbrauch spricht man, wenn ein Dritter den elektronischen Identitätsnachweis unter der Identität des Ausweisinhabers verwendet.
Der Autor untersucht, wer für das Fehlschlagen bzw. den Missbrauch des Identitätsnachweises das Risiko trägt und gegebenenfalls haftet. Außerdem wird erörtert, ob aufgrund der Vornahme des elektronischen Identitätsnachweises ein Anscheinsbeweis dahingehend besteht, dass eine Erklärung vom Ausweisinhaber stammt.
Bibliographical data
Bibliographical data
Edition 1
ISBN 978-3-8329-6443-6
Publication Date Mar 11, 2011
Year of Publication 2011
Publisher Nomos
Format Softcover
Language deutsch
Pages 356
Medium Book
Product Type Scientific literature
Reviews
»Das Ziel einer umfassenden Beschreibung der Haftungsrisiken und ihrer Verteilung ist in hervorragender Weise gelungen. Im Interesse des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs ist zu wünschen, dass die herausgearbeiteten Ergebnisse möglichst wenig praktische Relevanz erhalten. Sollten jedoch Schadensfälle auftreten, kann man die Lektüre des Buches zur Bewertung nur empfehlen. Insgesamt mögen dem einen oder anderen 356 Seiten als sehr umfangreich für die Bearbeitung der Haftungsfragen einer einzigen Funktionalität des elektronischen Rechtsverkehrs erscheinen. Der Leser sollte - und kann - deshalb die Ausführungen von Borges auch als generellen Beitrag zur Diskussion um die Haftung für IT-Risiken verstehen, die in der Zukunft immer wichtiger werden wird.«
Prof.Dr. Gerrit Hornung, UFITA III/11
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