Sachfotografie und Hausrecht

Rechtliche Grenzen der Propertisierung
Nomos, 1. Edition 2015, 235 Pages
Book
€59.00
ISBN 978-3-8487-1719-4
eBook
€59.00
ISBN 978-3-8452-5771-6
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Description
Gehört die fotografische Verwertung einer Sache dem Eigentümer?
Ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind zeitlich begrenzt und stehen zudem nicht dem Eigentümer, sondern dem Urheber zu. Dennoch werden Fotografien vom Eigentümer verboten oder nur gegen Entgelt erlaubt. Das Recht, eine gemeinfreie Sache zu fotografieren, wird damit zu einem handelbaren Gut, ohne als Ausschließlichkeitsrecht normiert zu sein.
Auch in anderen Bereichen gibt es Rechtspositionen, die keine Ausschließlichkeitsrechte sind und dennoch im Wirtschaftverkehr Bedeutung haben. Hierzu gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Persönlichkeitsrechte. Am Beispiel des sogenannten Rechts am Bild der eigenen Sache geht die Arbeit den dogmatischen Grundlagen neuer Ausschließlichkeitsrechte nach. Im ersten Teil werden die Grenzen der Abwehrbefugnisse des Eigentümers nachgezeichnet. Im zweiten Teil wird überprüft, ob die Rechtsprechung den Schutzbereich des Sacheigentums um eine immaterielle Nutzung erweitern kann. Zuletzt werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Webseiten übertragen, auf denen bestimmte Nutzungshandlungen durch eine virtuelle Hausordnung verboten sind.
Bibliographical data
Bibliographical data
Edition 1
ISBN 978-3-8487-1719-4
Subtitle Rechtliche Grenzen der Propertisierung
Publication Date Jun 30, 2015
Year of Publication 2015
Publisher Nomos
Format Softcover
Language deutsch
Pages 235
Medium Book
Product Type Scientific literature
Reviews
»Mina Kianfar hat nicht nur eine überzeugende Diskussion von ›Sachfotografie und Hausrecht‹ vorgelegt, sondern auch einen beachtlichen und lesenswerten Beitrag zur dringend benötigten juristischen Propertisierungsforschung geleistet.«
Dr. Michael Goldhammer, ZGE 2018, 118

»eine ausgesprochen lesenswerte Arbeit. Das klar strukturierte Werk ist verständlich geschrieben und mit einer angemessenen Nachweisdichte ausgestattet, die eine weitere Recherche auch zur jeweils anderen Ansicht poblemlos ermöglicht.«
Notarass. Dr. Stephan Szalai, ZUM 2017, 88

»Die Autorin befasst sich in ihrem Werk mit der dogmatischen Einordnung neuer Ausschließlichkeitsrechte am Beispiel des Rechts am Bild und die Übertragbarkeit dieses Rechts auf Internetsachverhalte... Dabei bietet das Werk nicht nur einen wissenschaftlichen Wert, sondern kann darüber hinaus für ein erstes Nachschlagen zu der Thematik herangezogen werden.«
Regina Giebelhaus, K&R 2016, X-XI

»Gibt es ein Recht am Bild der eigenen Sache? Dieser lediglich rhetorisch gemeinten Frage geht die Autorin in ihrer sachenrechtlichen Dissertation nach, die unter Betreuung von Dreier am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Rahmen eines Graduiertenkollegs mit Unterstützung der DFG entstanden sind... Die gehaltvolle Untersuchung bereichert den Stand der Diskussion um neue Einsichten.«
Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, AcP 2015, 763

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