Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit des Selbstdopings im Leistungssport

Nomos, 1. Edition 2013, 247 Pages
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Description
Doping im Leistungssport hat sich in den letzten Jahren zu einem regelrechten Dauerthema entwickelt, das innerhalb gewisser Abstände – abhängig von der jeweils aktuell bestehenden Erregung der Sportöffentlichkeit – mehr oder weniger intensiv in der Politik diskutiert wird. Die Arbeit konzentriert sich auf die Zentralgestalt des Dopinggeschehens, den sich selbst dopenden Sportler, und beschäftigt sich mit der nach wie vor ungeklärten Frage, ob Selbstdoping als strafwürdiges Verhalten in Betracht kommt. Dabei werden zunächst Begriff, Geschichte und Definition des Dopings erörtert, wobei speziell Doping als (Straf-) Rechtsbegriff im Falle einer Inkriminierung des Selbstdopings herausgearbeitet wird. Des Weiteren wird untersucht, inwieweit sich dopende Sportler nach geltendem Recht in Deutschland und in anderen Ländern bereits heute strafbar machen. Schwerpunkt im Hauptteil der Untersuchung bildet die Frage nach dem zu schützenden Rechtsgut einer Strafnorm gegen Selbstdoping.
Bibliographical data
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Edition 1
ISBN 978-3-8487-0938-0
Publication Date Nov 25, 2013
Year of Publication 2013
Publisher Nomos
Format Softcover
Language deutsch
Pages 247
Medium Book
Product Type Scientific literature
Reviews
»Insgesamt verschafft die Arbeit einen gelungenen Überblick über die mit der Sanktionierung des Eigendopings verbundenen Problemkomplexe. Gefallen hat, dass Ott stets Gespür für die Rechtswirklichkeit beweist, wenn er etwa die (zu) weiten Spielräume im Blick behält, die das BVerfG dem Gesetzgeber bei der Schaffung von Strafnormen konzediert (S. 120-124). Ein Gewinn ist auch die wohlbegründete Zurückhaltung des Verf., soweit es um den Einsatz des scharfen Schwerts des Strafrechts zur Regulation sozial unerwünschter Verhaltensweisen geht. Das von Ott gefundene und sorgfältig begründete Ergebnis, nämlich dass die momentan erwogene umfassende Kriminalisierung des Eigendopings, besonders mit Rücksicht auf nicht kommerziell orientierte Bereiche des Sportes, nicht verfassungskonform begründbar ist, sollte der Gesetzgeber ernst nehmen, auch wenn ihm diese Erkenntnis rechtspolitisch unerwünscht sein mag.«
Dr. iur. Elias Bender, fachbuchjournal 3/14
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