Zukunftsaussichten für das Europäische Öffentliche Recht
Analyse im Lichte der jüngeren Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union
Nomos, 1. Edition 2010, 152 Pages
The product is part of the series
Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft
Description
Der Begriff des Europäischen Öffentlichen Rechts hat sich inzwischen in Wissenschaft und Praxis als feste Größe etabliert. Der Band geht der Frage der weiteren Entwicklung nach. Im Wege der Rechtsvergleichung, die vornehmlich die „großen“ Mitgliedstaaten der Union in den Blick nimmt, aber auch die Staaten Mittel- und Osteuropas berücksichtigt, zeigt der Band zunächst die Wandlungen auf, die das Öffentliche Recht unter dem Einfluss Europas in den letzten zehn Jahren vollzogen hat. Er kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass auch in Zukunft mit einer weiteren Ausdehnung und Verfestigung des Europäischen Öffentlichen Rechts zu rechnen ist.
Bibliographical data
Edition | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8329-5388-1 |
Subtitle | Analyse im Lichte der jüngeren Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union |
Publication Date | Feb 3, 2010 |
Year of Publication | 2010 |
Publisher | Nomos |
Format | Hardcover |
Language | deutsch |
Pages | 152 |
Medium | Book |
Product Type | Scientific literature |
Reviews
»Wer die Grundlinien des komplexen Europäisierungsprozesses im Öffentlichen Recht der EU-Staaten verstehen möchte, sollte zum "Schwarze" greifen.«
Prof. Dr. Dres. h.c. Thomas Oppermann, NVwZ 8/11
»Gesamtschau geliefert werden, ein Mosaik aus relativ kurzen Einzelanalysen, welches ein Bild der Vergangenheit und damit eine Einschätzung der Zukunft ermöglichen soll. Darin ist Schwarze erfolgreich und seine Studie eine überzeugende, positive Prognose der Zukunft des Unionsrechts und dessen Verhältnis zu dem Recht der Mitgliedstaaten... Insgesamt, wie bereits eingangs bemerkt, bietet die vorliegende Studie eine gute Gesamtschau der Entwicklungen in ausgewählten Mitgliedstaaten und er EU, sowie, darauf basierend, eine überzeugende, positive Prognose für die Entwicklung des europäischen öffentlichen Rechts.«
Dr. M. Klamert, ZÖR 2/11
»Jürgen Schwarze hat sich daran gemacht, diesen Prozess des Zusammenwachsens auf der Rechtsebene näher zu untersuchen. Sein Augenmerk richtet sich dabei insbesondere auf die fünf großen Mitgliedstaaten, und es sind die ereignisreichen ersten zehn Jahre dieses Jahruhunderts, die er sich als Zeitraum für seine Studie gewählt hat, um nicht in der Stofffülle zu ertrinken und nicht nur überholte Kontroversen zu schildern. Sein Bestreben ist es nicht, tiefgründige Abhandlungen über einzelne Problemberichte zu schreiben, vielmehr begnügt er sich durchweg ganz bewusst mit knappen Skizzierungen, die aber durch die allgemeine Leitidee kunstvoll zusammengehalten werden. So vermag er in erstaunlich dichter Weise den Leser über die signifikanten Entwicklungsschritte der jüngeren Vergangenheit in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltungspraxis zu unterrichten... Wer die Schrift von Schwarze liest, geht gleichsam durch einen refresher course. Nicht nur wird er kenntnismäßig auf den neuesten Stand der Rechtsentwicklung gebracht, er nimmt gleichzeitig Zusammenhänge wahr, die sich im Getriebe des Rechtsalltags häufig dem Gesichtsfeld zu entziehen drohen. Die Schrift stellt somit ein geglücktes Beispiel für eine Rechtswissenschaft dar, die trotz ihrer abgerundeten Fundierung die praktischen Bedürfnisse des Nutzers nicht übersieht und sie in idealer Weise befriedigt.«
Prof. Dr. Christian Tomuschat, DVBl 5/11
»Without any doubt, Schwarze is one of the most read German authors in public law outside Germany... Those who are familiar with his methodological approach will be appreciating this recent book on the future of European Public Law, as it continues his lines of administrative legal thinking and extends them to the sphere of constitutional law... All in all: anyone who wants to comment on the development of European Public Law on a practical, i.e. comparative basis, should not fail to consider Schwarze's book. The only second thougt is by means related to its quality, but to a general reflection about how European legal scholarship proceeds... it should be considered as a deficit that an analysis like the one reviewed here will not have as many readers as it deserves.«
Matthias Ruffert, CML Rev. 2011
»Jürgen Schwarze beobachtet, analysiert und fördert das europäische Verwaltungsrecht seit mehr als 20 Jahren...Jürgen Schwarze gibt eine gute Übersicht über den Wachstumsprozeß des europäischen öffentlichen Rechts in den letzten zehn Jahren, der sich hauptsächlich der Europäischen Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des EuGH verdankt, und fordert Behutsamkeit bei der Weiterentwicklung, um die Akzeptanz und damit die Zukunftsaussichten des Europarechts nicht aufs Spiel zu setzen.«
Prof. Dr. Christian Starck, JZ 13/10
Prof. Dr. Dres. h.c. Thomas Oppermann, NVwZ 8/11
»Gesamtschau geliefert werden, ein Mosaik aus relativ kurzen Einzelanalysen, welches ein Bild der Vergangenheit und damit eine Einschätzung der Zukunft ermöglichen soll. Darin ist Schwarze erfolgreich und seine Studie eine überzeugende, positive Prognose der Zukunft des Unionsrechts und dessen Verhältnis zu dem Recht der Mitgliedstaaten... Insgesamt, wie bereits eingangs bemerkt, bietet die vorliegende Studie eine gute Gesamtschau der Entwicklungen in ausgewählten Mitgliedstaaten und er EU, sowie, darauf basierend, eine überzeugende, positive Prognose für die Entwicklung des europäischen öffentlichen Rechts.«
Dr. M. Klamert, ZÖR 2/11
»Jürgen Schwarze hat sich daran gemacht, diesen Prozess des Zusammenwachsens auf der Rechtsebene näher zu untersuchen. Sein Augenmerk richtet sich dabei insbesondere auf die fünf großen Mitgliedstaaten, und es sind die ereignisreichen ersten zehn Jahre dieses Jahruhunderts, die er sich als Zeitraum für seine Studie gewählt hat, um nicht in der Stofffülle zu ertrinken und nicht nur überholte Kontroversen zu schildern. Sein Bestreben ist es nicht, tiefgründige Abhandlungen über einzelne Problemberichte zu schreiben, vielmehr begnügt er sich durchweg ganz bewusst mit knappen Skizzierungen, die aber durch die allgemeine Leitidee kunstvoll zusammengehalten werden. So vermag er in erstaunlich dichter Weise den Leser über die signifikanten Entwicklungsschritte der jüngeren Vergangenheit in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltungspraxis zu unterrichten... Wer die Schrift von Schwarze liest, geht gleichsam durch einen refresher course. Nicht nur wird er kenntnismäßig auf den neuesten Stand der Rechtsentwicklung gebracht, er nimmt gleichzeitig Zusammenhänge wahr, die sich im Getriebe des Rechtsalltags häufig dem Gesichtsfeld zu entziehen drohen. Die Schrift stellt somit ein geglücktes Beispiel für eine Rechtswissenschaft dar, die trotz ihrer abgerundeten Fundierung die praktischen Bedürfnisse des Nutzers nicht übersieht und sie in idealer Weise befriedigt.«
Prof. Dr. Christian Tomuschat, DVBl 5/11
»Without any doubt, Schwarze is one of the most read German authors in public law outside Germany... Those who are familiar with his methodological approach will be appreciating this recent book on the future of European Public Law, as it continues his lines of administrative legal thinking and extends them to the sphere of constitutional law... All in all: anyone who wants to comment on the development of European Public Law on a practical, i.e. comparative basis, should not fail to consider Schwarze's book. The only second thougt is by means related to its quality, but to a general reflection about how European legal scholarship proceeds... it should be considered as a deficit that an analysis like the one reviewed here will not have as many readers as it deserves.«
Matthias Ruffert, CML Rev. 2011
»Jürgen Schwarze beobachtet, analysiert und fördert das europäische Verwaltungsrecht seit mehr als 20 Jahren...Jürgen Schwarze gibt eine gute Übersicht über den Wachstumsprozeß des europäischen öffentlichen Rechts in den letzten zehn Jahren, der sich hauptsächlich der Europäischen Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des EuGH verdankt, und fordert Behutsamkeit bei der Weiterentwicklung, um die Akzeptanz und damit die Zukunftsaussichten des Europarechts nicht aufs Spiel zu setzen.«
Prof. Dr. Christian Starck, JZ 13/10
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