Mord und Lebenslang
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Aktuelle Rechtsprobleme und Vorschläge für die überfällige Reform
Nomos, 1. Auflage 2012, 298 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Gießener Schriften zum Strafrecht und zur Kriminologie
Beschreibung
Der Band rückt die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe in den Untersuchungsfokus und würdigt die Norm des § 57a StGB im Zusammenspiel mit dem Tatbestand des Mordes kritisch und umfassend. Es zeigt sich, dass nahezu alle Aspekte dieser Regelung mit problematischen strafrechtsdogmatischen, kriminologischen, verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Implikationen behaftet sind.
So ist die durch § 57a I 1 Nr. 1 StGB vorgezeichnete 15-jährige Mindestverbüßungsdauer ein oftmals unverhältnismäßig intensiver Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten. Überdies entbehrt die Schuldschwereklausel des § 57a I 1 Nr. 2 StGB der notwendigen Konturenschärfe sowie einer gesetzlichen Limitierung, während auch das mit ihr assoziierte Verfahren (sog. "Schwurgerichtslösung") weitgehend dysfunktional ausgeformt ist. Außerdem nähert sich diejenige Haftspanne, die aufgrund einer negativen Legalprognose vollstreckt wird (§ 57a I 1 Nr. 3 StGB), faktisch einer sichernden Maßregel an, ohne dass hiermit entsprechende Konsequenzen korrelieren.
Die gefundenen Ergebnisse münden in einen Reformvorschlag, der primär für eine Überarbeitung der §§ 211 ff., 57a StGB votiert.
So ist die durch § 57a I 1 Nr. 1 StGB vorgezeichnete 15-jährige Mindestverbüßungsdauer ein oftmals unverhältnismäßig intensiver Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten. Überdies entbehrt die Schuldschwereklausel des § 57a I 1 Nr. 2 StGB der notwendigen Konturenschärfe sowie einer gesetzlichen Limitierung, während auch das mit ihr assoziierte Verfahren (sog. "Schwurgerichtslösung") weitgehend dysfunktional ausgeformt ist. Außerdem nähert sich diejenige Haftspanne, die aufgrund einer negativen Legalprognose vollstreckt wird (§ 57a I 1 Nr. 3 StGB), faktisch einer sichernden Maßregel an, ohne dass hiermit entsprechende Konsequenzen korrelieren.
Die gefundenen Ergebnisse münden in einen Reformvorschlag, der primär für eine Überarbeitung der §§ 211 ff., 57a StGB votiert.
Bibliografische Angaben
| Auflage | 1 |
|---|---|
| ISBN | 978-3-8329-7200-4 |
| Untertitel | Aktuelle Rechtsprobleme und Vorschläge für die überfällige Reform |
| Erscheinungsdatum | 22.02.2012 |
| Erscheinungsjahr | 2012 |
| Verlag | Nomos |
| Ausgabeart | Softcover |
| Sprachen | deutsch |
| Seiten | 298 |
| Medium | Buch |
| Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»[...] eine spannende und lesenswerte Auseinandersetzung mit einer Fragestellung, die bis heute nicht an Aktualität verloren hat.«
RiLG Dr. Rahel Weingärtner, LL.M., polizei-newsletter.de Oktober 2014
»Die mangelnde Vereinbarkeit der (pauschal 15jährigen) Mindestverbüßungsdauer mit dem Tatschuldprinzip und - im Abgleich mit § 212 StGB - Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz werden gut nachvollziehbar dargelegt. ... Zu Recht wird der sog.
»[...] gelingt Steinhilber eine prägnante Analyse der Rechtsprechung der letzten Jahre, die gerade für die Bewertung der Auslegung von Mordmerkmalen einen großen wissenschaftlichen Gewinn bedeutet... Man muss nicht alle Ergebnisse des Autors teilen, um das Lesen der Schrift als großen Gewinn zu begreifen. Die kenntnisreiche Arbeit Steinhilbers liefert eine engagierte Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema und setzt neue, wichtige Mosaiksteine in das nach wie vor (sehr) unvollständige Bild einer dogmatisch stringenten Regelung der schwersten Tötungsdelikte.«
Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, NK 2/14
»Die überaus interessante Arbeit ist systematisch gut aufgebaut, ausgefeilt untergliedert und besticht durch eine präzise, folgerichtige Gedankenführung... Der Verf. geht die Probleme dogmatisch an, ergänzt seine Argumentation aber oft genug auch durch kriminologische oder justizpraktische Erwägungen... Zu wünschen wäre, dass die Strafvollstreckungskammern sich mit einigen verfassungsrechtlichen Bedenken Steinhilbers auseinandersetzten und ggf. Schlüsse daraus zögen. Auf jeden Fall wird die Arbeit den wissenschaftlichen Diskurs über eine Reform der Tötungsdelikte...um weitere Aspekte und Argumente bereichern.«
MinDirig a.D. Dr. Karl-Heinz Groß, GA 3/14
»Das Buch ist allen mit der Verfolgung von Tötungsdelikten befassten Strafjuristen zur Lektüre zu empfehlen.«
OStA Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 1+2/12
RiLG Dr. Rahel Weingärtner, LL.M., polizei-newsletter.de Oktober 2014
»Die mangelnde Vereinbarkeit der (pauschal 15jährigen) Mindestverbüßungsdauer mit dem Tatschuldprinzip und - im Abgleich mit § 212 StGB - Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz werden gut nachvollziehbar dargelegt. ... Zu Recht wird der sog.
»[...] gelingt Steinhilber eine prägnante Analyse der Rechtsprechung der letzten Jahre, die gerade für die Bewertung der Auslegung von Mordmerkmalen einen großen wissenschaftlichen Gewinn bedeutet... Man muss nicht alle Ergebnisse des Autors teilen, um das Lesen der Schrift als großen Gewinn zu begreifen. Die kenntnisreiche Arbeit Steinhilbers liefert eine engagierte Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema und setzt neue, wichtige Mosaiksteine in das nach wie vor (sehr) unvollständige Bild einer dogmatisch stringenten Regelung der schwersten Tötungsdelikte.«
Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, NK 2/14
»Die überaus interessante Arbeit ist systematisch gut aufgebaut, ausgefeilt untergliedert und besticht durch eine präzise, folgerichtige Gedankenführung... Der Verf. geht die Probleme dogmatisch an, ergänzt seine Argumentation aber oft genug auch durch kriminologische oder justizpraktische Erwägungen... Zu wünschen wäre, dass die Strafvollstreckungskammern sich mit einigen verfassungsrechtlichen Bedenken Steinhilbers auseinandersetzten und ggf. Schlüsse daraus zögen. Auf jeden Fall wird die Arbeit den wissenschaftlichen Diskurs über eine Reform der Tötungsdelikte...um weitere Aspekte und Argumente bereichern.«
MinDirig a.D. Dr. Karl-Heinz Groß, GA 3/14
»Das Buch ist allen mit der Verfolgung von Tötungsdelikten befassten Strafjuristen zur Lektüre zu empfehlen.«
OStA Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 1+2/12
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