Die nationalen Wettbewerbsgesetze sehen in ihren Bemühungen, Kartelle zu unterbinden, vielerlei Ausnahmen für den Export betreffende Wettbewerbsbeeinträchtigungen vor. Exportkartelle, die auf eine Einschränkung des Wettbewerbs auf Ausfuhrmärkten abzielen, stehen daher außerhalb des Blickwinkels der auf den Schutz der nationalen Märkte gerichteten Wettbewerbsgesetze.
In der Arbeit wird rechtsvergleichend die Freistellung von Exportkartellen in den Wettbewerbsgesetzen der EU und der USA untersucht sowie anhand von Fallbeispielen veranschaulicht, welche Auswirkungen dies auf Märkte und Marktteilnehmer hat. Es wird ebenfalls der Frage nachgegangen, ob die Freistellung von Exportkartellen aus nationalen wie supranationalen Wettbewerbsordnungen mit dem WTO-Recht vereinbar ist. Abschließend erfolgt eine Analyse der bisher vorgeschlagenen Lösungsansätze, und wird ein eigener Lösungsansatz unter dem Dach der WTO herausgearbeitet.
englischCompetition laws do not prohibit anticompetitive conduct that targets export markets. Export cartels are exempted in different ways from the coverage of (supra-)national competition laws.
This study examines the legal framework of export cartel exemptions in the EU and the USA from a comparative law perspective and illustrates with case studies the impacts of such exemptions on markets and market players. The study questions further whether the exemption of export cartels from (supra) national competition regimes is compatible with WTO law. Subsequently, the previously proposed solutions are analysed before a possible solution under the umbrella of the WTO is developed.