Derzeit existieren etwa 10.000 Gesellschaften in der Rechtsform einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland. Der britische EU-Austritt wird einschneidende Rechtsfolgen für diese meist kleinen und kleinsten Gesellschaften haben. Insbesondere wird der Brexit für sie mit einer unbeschränkten persönlichen Haftung für sämtliche Neu- und Altverbindlichkeiten einhergehen.
Diese Rechtsfolgen sind für die betroffenen Unternehmen derart gravierend, dass sie gezwungen scheinen, sich noch vor Wirksamwerden des Brexit in eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform umzuwandeln. Der Autor untersucht die zur Verfügung stehenden Umwandlungsoptionen und bewertet ihre Eignung für die betroffenen Klein- und Kleinstgesellschaften. Dabei widmet er sich auch dem aktuellen Lösungsvorschlag des Gesetzgebers, der im Januar 2019 mit Verabschiedung des 4. UmwGÄndG eine weitere Gestaltungsmöglichkeit eingeführt hat: die grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine deutsche Personenhandelsgesellschaft.
englischCurrently, approximately 10,000 British private limited companies have their administrative headquarters in Germany. Brexit will have some drastic consequences for these mostly small companies. In particular, Brexit will lead to the unlimited personal liability of the shareholders for all of the company’s new and old liabilities.
These consequences seem to be so serious that the affected companies will have to change their legal form into that of a German company with limited liability before Brexit becomes effective. The author examines the various ways of transformation currently available and assesses their suitability for the affected companies. In this context, he also addresses the most recent proposed solution of the German legislator. In January 2019, the 4th UmwGÄndG came into force, which introduces a new way of transformation: the transnational merger into a German commercial partnership.