Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
englischThe decisions of the Federal Court of Justice in 2013 and 2015 revived the debate on the scope of Section 228 of the German Criminal Code. This doctoral thesis takes a detailed look at the current state of the discourse and develops its own, restrictive approach to the principles of morality.
In particular, it will be examined which groups of cases are to be subject to consent at all, and thus also to Section 228 of the German Criminal Code. In this respect, it becomes apparent that some cases are already to be treated as autonomous self-endangerment and thus escape the question of a violation of the principles of morality.
- Selbstgefährdung
- Fremdgefährdung
- Fremdverletzung
- Selbstverletzung
- Einwilligung
- Freiverantwortlichkeit
- Selbsttötung
- Tötung
- Tatherrschaft
- Fahrlässigkeit
- Einheitstäter
- Gefährdung
- Einverständnis
- Selbstbestimmungsrecht
- Gute Sitten
- § 228 StGB
- guten Sitten
- Sittenwidrigkeit
- einverständliche Fremdgefährdung
- eigenverantwortliche Selbstgefährdung