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Brocker | Droege | Jutzi

Verfassung für Rheinland-Pfalz

Handkommentar
Nomos,  2. Auflage 2022, 1414 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8487-7058-8

168,00 € inkl. MwSt.
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Der Kommentar von Brocker/Droege/Jutzi ist die hochgelobt erste Adresse bei allen Fragen zur Landesverfassung. Die Kommentierungen verdeutlichen insbesondere dort, wo das Landesverfassungsrecht Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz aufweist, die Eigenständigkeit der Verfassungsrechtsräume.
Die Neuauflage
greift alle Neuerungen der Verfassungsreform, insbesondere im Wahlrechtsschutz (Nichtanerkennungsbeschwerde politischer Parteien und Wählervereinigungen) auf.

Die umfangreiche neue Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs der letzten 8 Jahre ist durchgängig kommentiert, so zum
• Grundrechtsbereich (Recht auf ein faires Verfahren, effektiver Rechtsschutz, Informationsfreiheitsrecht und Datenschutz)
• Wahlrecht (Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge)
• Parlamentsrecht (Fraktionsausschluss, Verlust des „Anwartschaftsrechts“ eines potenziellen Nachrückers als Ersatzperson berufen zu werden)
• Kommunalfinanzrecht (Auslegung des Konnexitätsprinzips; Verfassungswidrigkeit des Finanzausgleichs)
• Verfassungsprozessrecht (z.B. die Bundesrechtsklausel betr. die Verfassungsbeschwerde und zur neu eingefügten Nichtanerkennungsbeschwerde)

Der Kommentar enthält eine an den Bedürfnissen der Staatspraxis orientierte Interpretation der Landesverfassung.
Auch die Neuauflage enthält alle zentralen verfassungsrechtlichen Neuerungen.

Verfassungsänderung vom 8. April 2022 bereits vollständig kommentiert:
Mit dem 39. ÄnderungsG sind am 14. April 2022 in Kraft getretenen
• der neue Satz 4 des Art. 117 LV
• der neue Art. 143e LV

Die Autorinnen und Autoren
sind ausgewiesene Expertinnen und Experten und Praktikerinnen und Praktiker aus allen drei Gewalten des Landes oder sind als Staatsrechtslehrerinnen und Staatsrechtslehrer tätig. Sie gewährleisten damit einen gleichermaßen breiten wie spezifischen und sachkundigen Blick auf die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.
Ri’inOVG Dr. Natalie Arnold; Prof. Dr. Christian Bickenbach; Prof. Dr. Nadja Braun Binder; LfDI Dr. Stefan Brink; VRi’inOVG Ulrike Brink; PräsVerfGH u PräsOVG Prof. Dr. Lars Brocker; Dr. Jannis Broscheit; Prof. Dr. Matthias Cornils; Jacqueline Debus; Prof. Dr. Dieter Dörr; Prof. Dr. Michael Droege; MinR Dr. Florian Edinger; PräsVG Dr. Ralf Geis; MinDirig Dr. Paul J. Glauben; Prof. Dr. Kathrin Groh; RiOVG Dr. Stefan Habermann; Prof. Dr. Timo Hebeler; VRiOVG a.D. Prof. Dr. Jürgen Held; RiOVG a.D. Joachim Hennig; Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder; Christopher Hubbertz; MinDirig Dr. Martin Hummrich; VRiOLG a.D. Dr. Peter Itzel; MinR apl. Prof. Dr. Norbert Janz; MinDirig a.D. Prof. Dr. Siegfried Jutzi; Prof. Dr. Kai-Oliver Knops; LfDI Johanna Krieger; RiVG Dr. David Kuhn; Prof. Dr. Mario Martini; MinDirig Dr. Rolf Meier; MinR Dr. Michael Mensing; MinDirig Volker Perne; Prof. Dr. Alexander Proelß; Prof. Dr. Matthias Pulte; Prof. Dr. Gerhard Robbers; Prof. Dr. Meinhard Schröder; VRiOVG Dr. Jörg Schumacher; Prof. Dr. Margrit Seckelmann, M.A.; Prof. Dr. Thorsten Siegel; VRiOVG Dr. Thomas Stahnecker; VRiOVG a.D. Manfred Stamm; RiBVerwG Martin Steinkühler; AkadR'in a.Z. PD Dr. Eva Ellen Wagner; Prof. Dr. Wolfgang Weiß; Prof. Dr. Alexander Windoffer und Prof. Dr. Johanna Wolff, LL.M..

»Der Kommentar ist auf neuestem Stand und bietet viele Ansätze für verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Erwägungen. Er ist nicht lediglich für die juristische Fachdiskussion geeignet, sondern bietet auch umfangreiche Gedanken und Erwägungen, die im verfassungspolitischen Raum Bedeutung erlangen können. Die gedankenreichen Kommentierungen zeitigen oftmals auch Ertrag für das Verständnis von parallel gelagerten Bestimmungen anderer Landesverfassungen oder des Grundgesetzes. Das Standardwerk wird auf absehbare Zeit für Rheinland-Pfalz das Verständnis der Landesverfassung prägen.«
Prof. Dr. Dieter Kugelmann, DÖV 23/2022

Stimmen zur Vorauflage:

»Das Werk ist in seiner Geschlossenheit und Vollständigkeit ein Lese- und Benutzungsvergnügen nicht nur für lokale Rechtsunterworfene und [...]
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