Eine Ersatzfreiheitsstrafe birgt für alle Beteiligten Nachteile: Die Verurteilten sind mit negativen persönlichen und sozialen Konsequenzen konfrontiert, für den Staat entstehen erhebliche Kosten; zudem gehören die Geldstrafenschuldner nicht in den Strafvollzug.
In NRW wurde ein einheitliches Verfahren eingeführt, das Verurteilte bei der Abwendung der Haftstrafen durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit unterstützen soll. Zu diesem Zweck müssen die vollstreckenden Staatsanwaltschaften vermehrt auf die Unterstützung durch ambulante Soziale Dienste und freie Träger zurückgreifen. Das Institut für Kriminologie der Universität zu Köln evaluierte das Vorgehen. Die über ein Mixed-methods-Design gewonnenen Ergebnisse liegen erstmals in diesem Band vor. Neben der Auswertung amtlicher Daten wird ein Bild von der Lage der Verurteilten gezeichnet. Zudem werden die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und anderen Organisationen untersucht sowie Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis abgeleitet.
englischImprisonment for fine-default holds disadvantages for everyone involved: Those imprisoned face negative personal and social consequences, the state faces tremendous costs and in addition to this, people who are fined are not supposed to end up in prison. In North-Rhine-Westphalia a new procedure has been introduced that aims to support offenders in avoiding imprisonment. To achieve this, prosecutors' offices are to cooperate with governmental and non-governmental social services. This volume contains the results of a mixed-methods-evaluation carried by the Institute for Criminology at the University of Cologne. Analyses of official data and interviews illustrate the living conditions of offenders. Furthermore the cooperation of prosecutors' offices and other organizations is examined and recommendations for political action are given.