§ 31 BGB bei Doppelmandatschaft

Die Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzung ihres abgeordneten Organwalters
Nomos, 1. Auflage 2019, 189 Seiten
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ISBN 978-3-8487-5970-5
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Beschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzungen ihres abgeordneten Organwalters in der aufnehmenden Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Zurechnungsnorm § 31 BGB. Untersucht wird in einem ersten Schritt, ob sich eine Haftung gemäß § 31 BGB auch mit Haftungsnormen, die nicht (auch) an die abordnende Gesellschaft adressiert sind – namentlich die aktienrechtlichen Binnenhaftungsnormen §§ 93, 116 AktG – konstruieren lässt. Das ist zu verneinen, da § 31 BGB stets eine Pflichtenstellung der Gesellschaft voraussetzt. In einem zweiten Schritt wird dann untersucht, wann der Doppelmandatar bei seiner Tätigkeit in der aufnehmenden Gesellschaft gemäß § 31 BGB auch „in Ausführungen der Verrichtungen“ für die abordnende Gesellschaft handelt. Schließlich werden die der abordnenden Gesellschaft eine Pflichtenstellung zuweisenden Haftungsnormen unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Doppelmandatschaft näher betrachtet.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-5970-5
Untertitel Die Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzung ihres abgeordneten Organwalters
Erscheinungsdatum 23.05.2019
Erscheinungsjahr 2019
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 189
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
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