Ansprüche indigener Völker auf Rückführung rechtswidrig ausgeführten Kulturgutes

Eine Untersuchung für Ansprüche aus Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 und aus allgemeinem Völkerrecht
Nomos, 1. Auflage 2011, 260 Seiten
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ISBN 978-3-8329-6538-9
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ISBN 978-3-8452-3026-9
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Beschreibung
Die Untersuchung erörtert umfassend die völker- und kunstrechtlichen Aspekte der Aktivlegitimation indigener Völker im Hinblick auf Rückführungsansprüche rechtswidrig ausgeführten Kulturgutes.
Ausgehend von Ansprüchen auf Rückführung widerrechtlich ausgeführten Kulturgutes nach Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 behandelt die Autorin nicht nur allgemeine Fragen des umstrittenen völkerrechtlichen Status indigener Völker, sondern lotet auch die spezifisch kunstrechtlichen Probleme aus.
Das Werk widmet sich schwerpunktmäßig zunächst der Frage der Begründbarkeit völkerrechtlicher Rechtssubjektivität indigener Völker. Auf der Grundlage der historischen Entwicklung der völkerrechtlichen Stellung indigener Völker und der einschlägigen internationalen und nationalen Rechtsprechung untersucht sie die Zugeständnisse der UN-Deklaration 2007 und das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung als Grundlage der Völkerrechtssubjektivität. Sodann untersucht die Verfasserin die Konsequenzen, die die Anerkennung der Aktivlegitimierung indigener Völker de lege lata für die Funktionsweise der UNIDROIT-Konvention auf Tatbestandsebene hätte und arbeitet tentativ Lösungsmöglichkeiten heraus.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-6538-9
Untertitel Eine Untersuchung für Ansprüche aus Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 und aus allgemeinem Völkerrecht
Erscheinungsdatum 15.04.2011
Erscheinungsjahr 2011
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 260
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die gründliche Ausarbeitung von Kerstin Asmuss zu den Ansprüchen indigener Völker auf Rückführung rechtswidrig ausgeführten Kulturguts stellt einerseits die Verdienste der UNIDROIT-Konvention von 1995 zum internationalen Kulturgutschutz heraus, weist aber auch in überzeugender Weise auf noch bestehende Defizite hin.«
Harald Sippel, Jahrbuch für Europäische Überseegeschichte 19/2019, 277
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