Ausschlagung und Erbverzicht in der dogmatischen Analyse
Nomos, 1. Auflage 2013, 508 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Schriften zum Familien- und Erbrecht
Beschreibung
Prinzip, System, Theorie. Mit dieser Trias juristischer Dogmatik spürt die Arbeit den Grundstrukturen der erbrechtlichen Entsagungsgeschäfte Ausschlagung und Erbverzicht nach. Beide scheinbar wohlbekannten und zum Inventar des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehörenden Rechtsgeschäfte werfen auch heute noch bedeutende Fragen auf, die der Beantwortung harren.
Die Untersuchung unterzieht die Ausschlagung und den Erbverzicht einer vergleichenden Analyse, entdeckt dabei deren ganz eigene Phänomenologie und fügt sie in die allgemeine Zivilrechtsdogmatik ein. Die Arbeit ordnet beide Renunziationsformen in das System des Vonselbsterwerbs ein, fragt nach ihrem Gegenstand, entwickelt das subjektive Ausschlagungs- und Verzichtsrecht und eruiert die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ausschlagung und des Erbverzichts. Schließlich wirft sie einen Blick auf die Besonderheiten der §§ 2306, 2352 BGB, denen das Erbrechtsreformgesetz zum 1.1.2010 neue Akzente verliehen hat.
Die Untersuchung unterzieht die Ausschlagung und den Erbverzicht einer vergleichenden Analyse, entdeckt dabei deren ganz eigene Phänomenologie und fügt sie in die allgemeine Zivilrechtsdogmatik ein. Die Arbeit ordnet beide Renunziationsformen in das System des Vonselbsterwerbs ein, fragt nach ihrem Gegenstand, entwickelt das subjektive Ausschlagungs- und Verzichtsrecht und eruiert die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ausschlagung und des Erbverzichts. Schließlich wirft sie einen Blick auf die Besonderheiten der §§ 2306, 2352 BGB, denen das Erbrechtsreformgesetz zum 1.1.2010 neue Akzente verliehen hat.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-0449-1 |
Erscheinungsdatum | 26.06.2013 |
Erscheinungsjahr | 2013 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 508 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Als Fazit bleibt eine beeindruckende Doktorarbeit, aus der auch der Praktiker für die Fallbearbeitung Gewinn ziehen kann... Es ist zu hoffen, dass der Autor dem erbrechtlichen Fach für die Zukunft weiter gewogen und erhalten bleibt!«
Notar Dr. Arne Everts, MittBayNot 1/14
Notar Dr. Arne Everts, MittBayNot 1/14
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