Der Rechtspfleger aus der Perspektive des öffentlichen Rechts

Zugleich ein Beitrag zum Richter- und Gerichtsbegriff des Grundgesetzes
Nomos, 1. Auflage 2019, 506 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Studien zu Staat, Recht und Verwaltung
Buch
132,00 €
ISBN 978-3-8487-6033-6
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ISBN 978-3-7489-0153-2
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Beschreibung
Der Rechtspfleger ist Beamter, besitzt zugleich aber einen besonderen funktionellen Status: Als unabhängiges und unparteiisches Gericht nimmt er „Aufgaben der Rechtspflege“ (§ 1 RPflG) – insbesondere ehemals richterliche Aufgaben – wahr. Diese Konzeption erzeugt einen gewissen Grundkonflikt, da sie in unterschiedlichen Kontexten die Frage aufwirft, ob der Rechtspfleger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder wie ein Richter zu behandeln ist.
Das Werk widmet sich den hieraus erwachsenden Problemen. Es analysiert, wie weit die vom Gesetzgeber intendierte funktionale Anlehnung des Rechtspflegers an den Richter reicht und unternimmt einen ganzheitlichen Blick auf die Institution des Rechtspflegers. Betrachtungsgegenstand sind dabei das einfache Recht, das Verfassungsrecht sowie Art. 6 EMRK. Das Werk zeigt auf, dass sich der Rechtspfleger bei isolierter Betrachtung der verschiedenen Normebenen im Ergebnis ohne echte Verwerfungen in die allgemeine Dogmatik des öffentlichen Rechts einfügt.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-6033-6
Untertitel Zugleich ein Beitrag zum Richter- und Gerichtsbegriff des Grundgesetzes
Erscheinungsdatum 29.08.2019
Erscheinungsjahr 2019
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 506
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Für all jene, die berufspolitisch aktiv oder interessiert sind, ist das Werk ein Muss; für alle anderen ist es ein interessantes, tiefgründiges und anregendes Werk, auf welches alle Rechtspfleger, alle, die mit ihnen zusammenarbeiten, und alle, die Personalverantwortung für Rechtspfleger haben, Zugriff haben sollten... uneingeschränkt zu empfehlen.«
Dipl.-Rechtspfleger Ralf Pannen, Rpfleger, 2/2020, 102
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