Der Rechtspfleger aus der Perspektive des öffentlichen Rechts
Nomos, 1. Auflage 2019, 506 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Studien zu Staat, Recht und Verwaltung
Details
Der Rechtspfleger ist Beamter, besitzt zugleich aber einen besonderen funktionellen Status: Als unabhängiges und unparteiisches Gericht nimmt er „Aufgaben der Rechtspflege“ (§ 1 RPflG) – insbesondere ehemals richterliche Aufgaben – wahr. Diese Konzeption erzeugt einen gewissen Grundkonflikt, da sie in unterschiedlichen Kontexten die Frage aufwirft, ob der Rechtspfleger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder wie ein Richter zu behandeln ist.
Das Werk widmet sich den hieraus erwachsenden Problemen. Es analysiert, wie weit die vom Gesetzgeber intendierte funktionale Anlehnung des Rechtspflegers an den Richter reicht und unternimmt einen ganzheitlichen Blick auf die Institution des Rechtspflegers. Betrachtungsgegenstand sind dabei das einfache Recht, das Verfassungsrecht sowie Art. 6 EMRK. Das Werk zeigt auf, dass sich der Rechtspfleger bei isolierter Betrachtung der verschiedenen Normebenen im Ergebnis ohne echte Verwerfungen in die allgemeine Dogmatik des öffentlichen Rechts einfügt.
Das Werk widmet sich den hieraus erwachsenden Problemen. Es analysiert, wie weit die vom Gesetzgeber intendierte funktionale Anlehnung des Rechtspflegers an den Richter reicht und unternimmt einen ganzheitlichen Blick auf die Institution des Rechtspflegers. Betrachtungsgegenstand sind dabei das einfache Recht, das Verfassungsrecht sowie Art. 6 EMRK. Das Werk zeigt auf, dass sich der Rechtspfleger bei isolierter Betrachtung der verschiedenen Normebenen im Ergebnis ohne echte Verwerfungen in die allgemeine Dogmatik des öffentlichen Rechts einfügt.
Weitere Informationen
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-6033-6 |
Untertitel | Zugleich ein Beitrag zum Richter- und Gerichtsbegriff des Grundgesetzes |
Erscheinungsdatum | 29.08.2019 |
Erscheinungsjahr | 2019 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 506 |
Rezension | »Für all jene, die berufspolitisch aktiv oder interessiert sind, ist das Werk ein Muss; für alle anderen ist es ein interessantes, tiefgründiges und anregendes Werk, auf welches alle Rechtspfleger, alle, die mit ihnen zusammenarbeiten, und alle, die Personalverantwortung für Rechtspfleger haben, Zugriff haben sollten... uneingeschränkt zu empfehlen.« Dipl.-Rechtspfleger Ralf Pannen, Rpfleger, 2/2020, 102 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Service zum Buch
- Zusatzmaterial
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