Die Beweisführung mit privaten elektronischen Dokumenten
Eine Untersuchung der §§ 144, 371, 371a ZPO sowie der Vorschriften der eIDAS-Verordnung über Vertrauensdienste
Nomos, 1. Auflage 2018, 377 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Schriften zum Prozess- und Verfahrensrecht
Beschreibung
Einfache, das heißt ungesicherte, elektronische Dokumente bieten grundsätzlich keine Gewähr für die Urheberschaft und Unverfälschtheit, da sie spurenlos verändert werden können. Anders liegt es bei Urkunden: Die Anordnung des Textes, die äußere Beschaffenheit des Trägermaterials und die Unterschrift sind starke Indizien für die Authentizität und Integrität. Um keinen Beweisverlust in der zunehmend elektronisch geführten Welt im Vergleich elektronischer Dokumente zu den herkömmlichen Papierurkunden zu erleiden, gibt es verschiedene Sicherungsinstrumente wie die qualifizierte Signatur als Verschlüsselungsverfahren oder die De-Mail als Transportmedium. Die Beweiskraft dieser besonders gesicherten elektronischen Dokumente wird untersucht. Dabei werden die bestehenden Regelungen in der Zivilprozessordnung, insbesondere im Augenscheinsbeweisrecht, und die Vorschriften der europäischen eIDAS-Verordnung beleuchtet.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-5341-3 |
Untertitel | Eine Untersuchung der §§ 144, 371, 371a ZPO sowie der Vorschriften der eIDAS-Verordnung über Vertrauensdienste |
Erscheinungsdatum | 24.10.2018 |
Erscheinungsjahr | 2018 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 377 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»ein Füllhorn mit Antworten und Anregungen zu Fragen, die sich im ›elektronischen Prozess‹ stellen (werden).«
edvgt.de Juli 2019
»Eine zu empfehlende Lektüre für alle, die mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des digitalen Zeitalters auf dem Laufenden sein wollen (müssen).«
Michaela W. Schmidbauer, M.M., scnem.com Mai 2019
Produktsicherheit
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