Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG
Nomos, 1. Auflage 2018, 346 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Studien zum öffentlichen Recht
Beschreibung
Nach der Zunahme bürgerlichen Protests bei der Durchführung von Großvorhaben, schuf der Gesetzgeber mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, § 25 Abs. 3 VwVfG, ein neues Instrument zur bürgerlichen Partizipation. Das durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe geprägte Regelungskonzept warf in der Fachwelt Fragen auf, welche in diesem Werk eingehend diskutiert und geklärt werden. Insbesondere der rechtsanwendenden Behörde sowie Vorhabenträger beratende Rechtsanwälte erhalten eine Hilfestellung zu der Anwendung der Norm, den sich aus ihr ergebenden Rechtsfolgen, den Folgen von behördlichen Anwendungsfehlern sowie in welchen Fällen die Rechtsfolge des § 25 Abs. 3 VwVfG entfällt. Vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber gewählten Rechtsfolge wird vertieft untersucht, ob die Normierung einer Pflicht gegenüber dem Vorhabenträger, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, verfassungsrechtlich zulässig wäre und wie eine solche Regelung ausgestaltet werden könnte.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-4660-6 |
Untertitel | Die Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG |
Erscheinungsdatum | 26.04.2018 |
Erscheinungsjahr | 2018 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 346 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Die Arbeit leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Dogmatik des Instituts der frühen Öffentlichkeitbeteiligung. Insgesamt anregend für eine weitere Diskussion sind die Ausführungen zu einer Fortentwicklung im Sinne einer verpflichtenden frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.«
Prof. Dr. Sabine Schlacke, Die Verwaltung 2/2019, 310
»Zusammenfassend handelt es sich um ein höchst ausdifferenziertes Werk. Gard betrachtet die Regelung des § 25 Abs. 3 VwVfG aus den diversen Blickwinkeln der Beteiligten (Vorhabenträger, Behörde, Öffentlichkeit), der Durchführungsphasen und den damit verbundenen unterschiedlichen Interessen(z.B. Möglichkeiten des primären und sekundären Rechtsschutzes des Vorhabenträgers und der Öffentlichkeit), sodass wohl jede in Betracht kommende Konstellation beleuchtet und ausführlich erläutert wird.«
Robert Gmeiner, ZVR April 2019
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