Geheimnisschutz im deutschen Verwaltungsprozess und im Verfahren vor der Unionsgerichtsbarkeit

Eine Untersuchung der Vorlage- und Auskunftspflichten staatlicher Stellen im gerichtlichen Verfahren
Nomos, 1. Auflage 2013, 259 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Studien zur Informationsfreiheit

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Beschreibung
Die Exekutive kann die Informationsgewährung des Einzelnen unter Berufung auf gesetzlich verankerte oder durch von der Rechtsprechung entwickelte Geheimhaltungsgründe teilweise oder ganz verweigern. Gegen die Geheimhaltungsentscheidung ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beziehungsweise, sofern es um die Überprüfung von Geheimhaltungsentscheidungen der Unionsorgane geht, zu den Gerichten der Europäischen Union eröffnet.
Die Arbeit befasst sich mit der gerichtlichen Prüfung von Geheimhaltungsentscheidungen im nationalen Recht und Unionsrecht. Sie arbeitet insbesondere die widerstreitenden Interessen der Beteiligten heraus und analysiert und bewertet umfassend den gegenwärtigen Rechtszustand.
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-7566-1
Untertitel Eine Untersuchung der Vorlage- und Auskunftspflichten staatlicher Stellen im gerichtlichen Verfahren
Erscheinungsdatum 12.03.2013
Erscheinungsjahr 2013
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprachen deutsch
Seiten 259
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die von Matthias Benedikt vorgelegte Arbeit kann gerade auch mit dem Blick auf den jüngeren Beschluss des BVerwG vom 21.01.2014 zu dem in § 138 TKG geregelten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im telekommunikationsrechtlichen 'in camera'-Verfahren (Az. 6 B 43.13, N&R 2014, 104ff.) als ein lesenswerter, gehaltvoller und problemlösungsorientierter Beitrag zu den im einschlägigen Schrifttum bereits seit einigen Jahren intensiv geführten Diskussionen im Zusammenhang mit § 99 VwGO eingeordnet werden, der zugleich die in quantitativer Hinsicht bislang sehr viel dürftigere Literatur zur Parallelproblematik im Rahmen des etwas unübersichtlicheren EU-Prozessrechts bereichert.«
Prof. Dr. Carsten Nowak, DVBl 23/14
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