Grundriss der Geschichte und Modernisierung des chinesischen Rechts

Nomos, 1. Auflage 2013, 286 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Studien zu Recht und Rechtskultur Chinas

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ISBN 978-3-8487-0781-2

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ISBN 978-3-8452-4945-2
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Beschreibung
Angesichts des stetig wachsenden Einflusses Chinas in der Weltgemeinschaft ist ein Einblick in die Geschichte des chinesischen Rechts nicht allein für Studierende der ostasienwissenschaftlichen Fächer und Spezialisten historischer Rechtsvergleichung, sondern auch für ein allgemeineres Publikum von Interesse.
Was sind die wesentlichen Charakterzüge von Chinas vormoderner, sich über einen Zeitraum von 3000 Jahren erstreckender Rechtsgeschichte? Wie verhält sich diese bis an die Schwelle des 20. Jahrhunderts heranreichende Tradition zu den an ein modernes Rechtssystem zu stellenden Anforderungen? Während die ersten beiden Kapitel die Inhalte des vormodernen Rechts und die Gesetzgebungsgeschichte unter dem Kaisersystem zusammenfassend aufweisen, wird in zwei weiteren Kapiteln die Rechtsmodernisierung, wie sie unter diversen politischen Systemen vonstatten gegangen ist und in der Gegenwart fortgeführt wird, erörtert.
Die drei Abhandlungen im Anhang ergänzen den Diskursdurch eine literarisch-historiografische Beschreibung traditionellen Strafrechts, einen Vergleich deutscher und chinesischer Rechtstraditionen und die Überlegungen eines chinesischen Komparatisten zur Frage der Nutzbarmachung chinesischer Tradition zur Errichtung eines modernen Rechtsstaats in China.
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-0781-2
Erscheinungsdatum 23.10.2013
Erscheinungsjahr 2013
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprachen deutsch
Seiten 286
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Heuser hat mit dem vorliegenden Buch ein grundlegendes Werk zur chinesischen Rechtsgeschichte geschaffen, an dem niemand vorbeikommt, der sich fundiert mit den Wurzeln des chinesischen Rechts und der chinesischen Rechtskultur auseinandersetzen will.«
PD Dr. Knut Benjamin Pissler, RabelsZ 15/452

»für jeden am chinesischen Recht Interessierten außerordentlich wertvolles, wenn nicht gar unentbehrliches Werk.«
Gerhard Köbler, www.koeblergerhard.de November 2013
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