Hugo Grotius und die Antike

Römisches Recht und römische Ethik im frühneuzeitlichen Naturrecht
Nomos, 1. Auflage 2007, 229 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Studien zur Geschichte des Völkerrechts
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ISBN 978-3-8329-2692-2
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ISBN 978-3-8452-0190-0
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Beschreibung
Als Hugo Grotius 1604 vor der Aufgabe stand, die Beschlagnahme eines portugiesischen Schiffes durch eine niederländische Handelsgesellschaft rechtlich zu verteidigen, begegnete er dieser Herausforderung mit der Entwicklung eines konfessionell neutralen Naturrechts, das maßgeblich auf gewissen Normen des römischen Rechts und der praktischen Ethik Ciceros beruht.
„Hugo Grotius und die Antike“ zeigt, wie diese bisher vernachlässigte normative römische Tradition insbesondere auf Grotius‘ folgenschwere Entwicklung eines Systems subjektiver natürlicher Rechte einen wesentlichen Einfluss ausgeübt hat. Die Studie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die ideengeschichtlichen Grundlagen solcher Rechte.
Das Buch beschreibt die vor- und frühstaatlichen Anfänge des modernen Völkerrechts vor dem Aufstieg des Positivismus und erinnert daran, dass auch heute für ius cogens, Obligationen erga omnes oder inhärente Rechte von Staaten letztlich nur naturrechtlich argumentiert werden kann und dass diese Argumente oftmals in der hier erhellten römischen Tradition stehen.
Die Untersuchung wendet sich an Rechtshistoriker, Altertumswissenschaftler und Historiker des politischen Denkens.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-2692-2
Untertitel Römisches Recht und römische Ethik im frühneuzeitlichen Naturrecht
Erscheinungsdatum 16.04.2007
Erscheinungsjahr 2007
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 229
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Straumanns Arbeit besticht durch ihre klare Gliederung, ihre präzise Arbeit an Grotius' Texten sowie durch ihre stringente und zielorientierte Darstellung. Sie stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung des frühneuzeitlichen Naturrechts dar und wird für die weitere Auseinandersetzung mit Grotius' völkerrechtlichen Schriften unerlässlich sein.«
Florian Mühlegger, H-Soz-u-Kult Juni 2009
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