Korruption, amerikanische Börsenaufsicht und Ermittlungen durch Private in Deutschland
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Nomos, 1. Auflage 2016, 435 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht
Beschreibung
Im Jahr 2008 einigte sich die Siemens AG mit den deutschen und amerikanischen Behörden nach internen Ermittlungen durch eine Anwaltskanzlei auf die Beendigung laufender Korruptionsverfahren. Das deutsche Schrifttum kritisierte dieses Vorgehen scharf und bestritt seine Vereinbarkeit mit dem deutschen Recht. Diese Kritik wird in der Arbeit auf einzelne Fragen des Völker-, Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsrechts, der Grundrechte sowie des anwaltlichen Berufsrechts und des Datenschutzrechts zurückgeführt und hinterfragt. Dabei wird auf das Vorgehen der SEC und die praktische Durchführung interner Ermittlungen Bezug genommen.
Die Erörterung des Themas stützt sich auf Forschung in Deutschland und den USA sowie auf Gespräche mit den beteiligten Anwälten und Mitarbeitern der SEC sowie der Staatsanwaltschaft München.
Die Autorin ist zwischenzeitlich als Anwältin mit Schwerpunkt im Bereich Prozessführung und interne Ermittlungen in einer internationalen Anwaltskanzlei tätig.
Die Erörterung des Themas stützt sich auf Forschung in Deutschland und den USA sowie auf Gespräche mit den beteiligten Anwälten und Mitarbeitern der SEC sowie der Staatsanwaltschaft München.
Die Autorin ist zwischenzeitlich als Anwältin mit Schwerpunkt im Bereich Prozessführung und interne Ermittlungen in einer internationalen Anwaltskanzlei tätig.
Bibliografische Angaben
| Auflage | 1 |
|---|---|
| ISBN | 978-3-8487-2555-7 |
| Erscheinungsdatum | 28.01.2016 |
| Erscheinungsjahr | 2016 |
| Verlag | Nomos |
| Ausgabeart | Softcover |
| Sprachen | deutsch |
| Seiten | 435 |
| Medium | Buch |
| Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Vor Dekaden wäre man wohl mit einer solchen Arbeit habilitiert worden. Die Autorin kann in einer zweiten Auflage aus ihrer Dissertation das Standardhandbuch zu ›internal investigations‹ machen.«
RA Dr. Stephan J. Spehl, CCZ 2017, III
RA Dr. Stephan J. Spehl, CCZ 2017, III
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