Materialienkommentar Erbrecht

Nomos, 1. Auflage 2019, 1688 Seiten
169,00 €
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ISBN 978-3-8487-5972-9
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Details
Warum der Materialienkommentar Erbrecht?
Etwa 300 der ursprünglich 464 Paragraphen des Erbrechts im BGB sind seit dem Jahr 1900 unverändert im täglichen Gebrauch der Praxis. Noch heute werden die Materialien der Gesetzesentstehung zur Auslegung herangezogen. Der Zugang ist höchst aufwendig, da die entscheidenden Stellen schwer auffind- und lesbar sind.
Der Materialienkommentar Erbrecht
bereitet alle historischen Materialien und sämtliche Reformen für die heutige erbrechtliche Argumentation auf. Horn hat hierzu die Fraktur in die moderne Schrift umgewandelt und entsprechend dem Aufbau eines klassischen Kommentars jedem Paragrafen seine Erwägungen und Entwürfe zugeordnet.
Auf einen Blick werden:
• die Entwicklung einer jeden Norm und alle Gesetzesänderungen seit In-Kraft-Treten des BGB sichtbar
• die Motive, Protokolle, Denkschrift, Bericht der XII. Kommission, Reichstagsverhandlungen etc. systematisch verfügbar.
Einmalige Anschaffung
Einmal erworben, ist der Kommentar von dauerhaftem Nutzen.
Dr. Claus-Henrik Horn ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und führender Erbrechts-Experte. Er hat in jahrelanger Arbeit alle Unterlagen für die Praxis verfügbar gemacht.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-5972-9
Erscheinungsdatum 10.10.2019
Erscheinungsjahr 2019
Verlag Nomos
Ausgabeart Hardcover
Sprache deutsch
Seiten 1688
Copyright Jahr 2020
Rezension
Testimonial

»Die 1662 Seiten umfassende Materialsammlung zum Erbrecht, stellt ein umfassendes Vademecum von Hinweisen und Erkenntnissen zur Verfügung, das ihresgleichen sucht. Den aktuellen gesetzlichen Regelungen stellt Claus-Henrik Horn die Gedanken und Ursprünge der Entstehung der jeweiligen Vorschrift gegenüber und erläutert so deren ursprünglichen Sinn und Zweck. Auf diese Weise hilft die Lektüre bei einer sinngemäßen und sachgerechten Auslegung, orientiert an den ursprünglichen gesetzgeberischen Gegebenheiten. Für die äußerst verdienstvolle Arbeit an diesem Werk gebührt dem Autor und Herausgeber höchste Anerkennung, verbunden mit dem Wunsch, dass gerade auch in diesen hektischen Zeiten den Bearbeitern von Rechtsproblemen ein Blick in diese Veröffentlichung behilflich sein kann, den rechten Weg der Erkenntnis zu finden.«
Prof. Dr. Wolfgang Burandt

Rezensionen

»Endlich, auf dieses Buch habe ich lange gewartet... weil nun endlich ein Arbeitsmittel zur Verfügung steht, das nicht nur für literarische Eskapaden, sondern vor allem für die tägliche Mandatspraxis eine äußerst wertvolle Erkenntnisquelle und Unterstützung darstellt. Es ist daher zu wünschen, dass das vorliegende Werk seinen Weg nicht nur in Universitäts- und Gerichtsbibliotheken, sondern auch in die Handapparate möglichst vieler anwaltlich tätiger Kolleginnen und Kollegen finden wird. Das Niveau der juristischen Auseinandersetzung kann davon nur profitieren.«
RA Dr. Christopher Riedel, FAStR, ZErb 5/2020

»Der Materialienkommentar Erbrecht sollte in Zukunft zur Grundausstattung all derjenigen gehören, die sich ernsthaft mit Erbrecht beschäftigen.«
RA und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, ZErb 2/2020, 79

»bietet der Materialienkommentar Anregungen sozusagen im Handumdrehen. Gerade in den großen Fällen zum Erbrecht, in denen es um die Interpretation grundlegender Konzepte und Begriffe geht, kann die Kenntnis dieser Materialien wichtige Impulse für die Lösung des Falls geben.«
Prof. Dr. Matthias Schmoeckel, DNotZ 11/2020, 878

»Die ungemein produktive Schaffenskraft des Autors ist bewundernswert. Auch mit diesem einzigartigen Werk ist ihm ein großer Wurf gelungen. Dass er auf positive Resonanz hoffen darf, zeigen die beiden im Buch abgedruckten Grußworte aus der Wissenschaft (Prof. Muscheler, Universität Bochum) und aus der Richterschaft (von zwei Mitgliedern des für Erbrecht zuständigen Zivilsenats beim Bundesgerichtshof), in denen das Projekt lebhaft begrüßt wird. Man liest in Rezensionen immer wieder, ein Werk stellt eine wahre Fundgrube dar - es wird nur wenige geben, bei denen dieser Satz in so einzigartiger Weise zutrifft.«
VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann, fachbuchjournal 2/2020, 48

»Das Werk von Horn wird die substanzielle Auseinandersetzung mit den Normen des Erbrechts in einem Rechtstreit erheblich bereichern und erleichtern. Wer sich also auf hohem juristischem Niveau bewegt, sollte dies nicht ohne diese Grundlage tun. Aber auch für Lernende (und sind wir das nicht doch irgendwie alle?) ist es eine riesige Hilfe, die hinter dem BGB-Erbrecht stehenden Gedanken lesen zu können und damit zu einem besseren, tieferen Verständnis zu gelangen.
Die Darstellung des Erbrechts im BGB in seiner Historie von Horn ist eine Wohltat nicht nur für Geschichtsinteressierte, sondern für jeden fundiert arbeitenden Rechtsanwender.«
Ra Dr. Dietmar Kurze, FAErbR, DVEV-Newsletter 4/2020

»dieser Kommentar füllt eine Lücke. Der Materialienkommentar ist eine Arbeitshilfe für jeden, der auf dem Gebiet des Erbrechts als Wissenschaftler oder Praktiker tätig ist. Sie erschließt den Weg zu den Absichten des Gesetzgebers, soweit das überhaupt möglich ist, schnell und zuverlässig.«
Prof. (em.) Dr. Gerhard Otte, ErbR 3/2020

»Wer sich mit der Materie Erbrecht intensiv und interessiert auseinandersetzen möchte und hierbei noch einen nahezu vollständigen Überblick über die Historie der Gesetzesentstehung erhalten will, dem sei dieses Werk ans Herz gelegt.«
RA Karin Meyer-Götz, FAFamR u FAStR, FamRZ 5/2020, 324

»Ich kann das Buch daher allen am Erbrecht Interessierten zur Anschaffung empfehlen, es lohnt sich.«
RA Michael Henn, FAErbR, DANSEF Mitgliederdepesche 3/2020

»Fazit: Das Werk hält, was es verspricht. Das Buch ist einmalig und erspart dem vertieft Rechtssuchenden die Sisyphusarbeit, in Bibliotheken oder Archiven auf die Suche nach dem ursprünglichen und womöglich später geänderten Sinn und Zweck des Gesetzes zu gehen. Ein Weg, der sich in der erbrechtlichen Praxis gerade bei komplizierten Fällen lohnen kann, denn die Mühlen des Erbrechts mahlen langsam.«
RA Dr. Stephan Schmidl, ZEV 12/2019, XII

»Der Materialienkommentar gehört in die Bibliothek jedes Erbrechtlers und aller Gerichte.«
RA Dr. Nikolas Hölscher, FAErbR, ErbR 12/2019, 787
Medium Buch
Produkttyp Kommentar
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