Mitbestimmung im europäischen Konzern

Die Beteiligung konzernangehöriger Arbeitnehmer nach dem europarechtlichen Mitbestimmungsstatut
Nomos, 1. Auflage 2014, 371 Seiten

Buch

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ISBN 978-3-8487-0997-7

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ISBN 978-3-8452-5134-9
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Beschreibung
Die Societas Europaea (SE) gilt als Leuchtturm des europäischen Einigungsprozesses. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für diese Rechtsform, die sich insbesondere für grenzüberschreitend tätige Konzerne anbietet. Teilweise wird mit der Gründung einer SE auch der Versuch unternommen, der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu entfliehen. Dies zu verhindern und einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Unternehmensmitbestimmung zu finden, war wohl der schwierigste Schritt auf dem Weg hin zu einem Statut für die Europäische Aktiengesellschaft. Ein Kompromiss birgt aber stets auch die Gefahr, dass eigentlich klare Regelungen verwässert werden. Viele Rechtsfragen der Mitbestimmung im europäischen Konzern sind daher noch ungeklärt.

Ausgehend von der deutschen Mitbestimmungstradition und unter Berücksichtigung der Intention der Mitbestimmungsrichtlinien entwickelt der Autor, RA in einer international beratenden Kanzlei für Wirtschaftsrecht, praxisgerechte Lösungen für die Beteiligung konzernangehöriger Arbeitnehmer in der europäischen Unternehmensmitbestimmung.
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-0997-7
Untertitel Die Beteiligung konzernangehöriger Arbeitnehmer nach dem europarechtlichen Mitbestimmungsstatut
Erscheinungsdatum 31.10.2014
Erscheinungsjahr 2014
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprachen deutsch
Seiten 371
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Erleichtert wird die Lektüre aber durch sogenannte Thesen am Ende jedes Kapitels, welche meist einer Kurzzusammenfassung der wichtigsten Aussagen des jeweiligen Kapitels entsprechen... Aus Sicht des österreichischen Praktikers kann das Buch aber durchaus seine Bedeutung haben, wenn im Zuge einer grenzüberschreitenden Verschmelzung eines österreichischen Unternehmens ein deutsches Unternehmen beteiligt ist und es zur Anwendung der deutschen Umsetzungsregeln kommt oder wenn eine SE nach deutschem Recht gegründet wird und österreichische Töchter davon betroffen sind.«
Dr. Domenico Rief, LL.M, DRdA 2015, 375-376
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