Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht
Privatinitiative und Gemeinwohlhorizonte in der europäischen Integration
Herausgegeben von
Prof. Dr. Cordula Stumpf,
Prof. Dr. Christian Baldus,
Prof. Dr. Friedemann Kainer
Nomos, 1. Auflage 2015, 1615 Seiten
Beschreibung
Am 29. September 2015 vollendet Peter-Christian Müller-Graff, seit 1994 Professor für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung in Heidelberg, sein siebzigstes Lebensjahr. Gut 160 Freunde und Kollegen aus dem In- und Ausland, Weggefährten und Schüler in Wissenschaft und Praxis widmen ihm zu diesem Anlass eine Festschrift. Der Titel nennt die wichtigsten systematischen Arbeitsfelder des Jubilars. Die Hinordnung des Rechts auf die Freiheit der Privaten ist ihm ebenso wichtig wie das Paradigma der Gemeinwohlhorizonte. Es appelliert an alle Diskursteilnehmer, ihre Rolle in den Institutionen so zu spielen, wie das Recht es verlangt und die Politik es möglich erscheinen lässt. Es erhält und pflegt damit das Privatrecht, das Wirtschaftsrecht und die Verfassung. Was Peter-Christian Müller-Graff hierzu beigetragen hat und weiter beiträgt, spiegelt sich in dieser Festschrift.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8487-2088-0 |
Untertitel | Privatinitiative und Gemeinwohlhorizonte in der europäischen Integration |
Erscheinungsdatum | 20.10.2015 |
Erscheinungsjahr | 2015 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Hardcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 1615 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»wahre Fundgrube für am Europarecht interessierte Juristen... seltene Vielfalt, an der zahlreiche namhafte Autoren mitgewirkt haben.«
RA Roman F. Adam, DZWIR 2016, 598
»Weit mehr als 150 Freunde, Schüler und Kollegen haben gemeinsam in einer beeindruckenden Festschrift zusammengewirkt, deren Beiträge kurz und klar ausfallen mussten, sollte das angestrebte Ziel der handlichen Einbändigkeit verwirklicht werden. Dies ist den Herausgebern zusammen mit dem Verlag auch in vorzüglich überzeugender Weise gelungen... Eine Liste mit nahezu 500 Veröffentlichungen des Jubilars, Verzeichnisse der Stichwörter von Abschlussprüfungen bis Zweck des Rechts, der Personen von Adenauer bis Ziemele, der Orte von Aachen bis Zürich, der Rechtsakte sowie der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Gerichtshofs der europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts schließen die große Gabe für einen großen, vorbildlich wirkenden Gelehrten sympathischer Ausstrahlungskraft benutzerfreundlich für jeder der hoffentlich vielen Nutzer.«
Gerhard Köbler, koeblergerhard.de 3/2016
»Gewiss ist, dass dieses Buch weltweit in den Bücherregalen von Universitäten, Anwaltskanzleien und Institutionen stehen wird; Umso mehr sollte die FS Müller-Graff auch in keiner guten österreichischen Rechtsbibliothek fehlen.«
Dr. Alexander Wittwer, Österreichisches Anwaltsblatt 2016, 163-164
RA Roman F. Adam, DZWIR 2016, 598
»Weit mehr als 150 Freunde, Schüler und Kollegen haben gemeinsam in einer beeindruckenden Festschrift zusammengewirkt, deren Beiträge kurz und klar ausfallen mussten, sollte das angestrebte Ziel der handlichen Einbändigkeit verwirklicht werden. Dies ist den Herausgebern zusammen mit dem Verlag auch in vorzüglich überzeugender Weise gelungen... Eine Liste mit nahezu 500 Veröffentlichungen des Jubilars, Verzeichnisse der Stichwörter von Abschlussprüfungen bis Zweck des Rechts, der Personen von Adenauer bis Ziemele, der Orte von Aachen bis Zürich, der Rechtsakte sowie der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Gerichtshofs der europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts schließen die große Gabe für einen großen, vorbildlich wirkenden Gelehrten sympathischer Ausstrahlungskraft benutzerfreundlich für jeder der hoffentlich vielen Nutzer.«
Gerhard Köbler, koeblergerhard.de 3/2016
»Gewiss ist, dass dieses Buch weltweit in den Bücherregalen von Universitäten, Anwaltskanzleien und Institutionen stehen wird; Umso mehr sollte die FS Müller-Graff auch in keiner guten österreichischen Rechtsbibliothek fehlen.«
Dr. Alexander Wittwer, Österreichisches Anwaltsblatt 2016, 163-164
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