Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Nomos, 1. Auflage 2023, 234 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Studien zum Strafrecht

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ISBN 978-3-7560-0433-1

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ISBN 978-3-7489-3794-4
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Beschreibung
Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-7560-0433-1
Erscheinungsdatum 06.03.2023
Erscheinungsjahr 2023
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprachen deutsch
Seiten 234
Copyright Jahr 2023
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Insgesamt gelingt es Liu in seiner Arbeit, auf engstem Raum interessante und neue Ideen zur strafrechtlichen Irrtumslehre zu entwickeln, die man inhaltlich zwar angreifen kann, die aber jedenfalls ein in sich konsistentes und abgerundetes Bild ergeben, welches die wissenschaftliche Diskussion befruchten wird. Die Arbeit ist durch eine klare, lebendige und problemorientierte Sprache gekennzeichnet (was umso bewundernswerter ist, wenn man bedenkt, dass der Verf. Deutsch nicht als Muttersprache spricht). Dabei blickt er vielfach über den engen strafrechtlichen Horizont hinaus und bezieht rechtsphilosophische und staatstheoretische Gedanken mit ein, die er zu einem schlüssigen Konzept verbindet. Die Arbeit kann daher auch von Denjenigen mit Gewinn gelesen werden, welche seine Konzeption einer ›einheitlichen Irrtumslehre‹ nicht teilen.«
Prof. Dr. Bernd Heinrich, GA 8/2024
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