Sondergutachten 73:Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG
Herausgegeben von der Monopolkommission
Nomos, 1. Auflage 2016, 106 Seiten
Buch
26,00 €
ISBN 978-3-8487-2852-7
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ISBN 978-3-8452-7457-7
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Beschreibung
In ihrem 73. Sondergutachten setzt sich die Monopolkommission mit regulierungs- und wettbewerbsrelevanten Themen der Telekommunikationsmärkte auseinander. Schwerpunkte des Gutachtens bilden die Regulierungspraxis in Deutschland und neue Entwicklungen zum europäischen Rechtsrahmen. Kritisch bewertet die Monopolkommission die aktuellen Pläne der Bundesnetzagentur zum Einsatz der Vectoring-Technologie im Nahbereich der Hauptverteiler. Ein Technologiemonopol der Deutschen Telekom in diesem Bereich sollte verhindert werden. Zudem plädiert die Monopolkommission für eine strengere Umsetzung bestehender Regeln zum Anbieterwechsel und fordert den Gesetzgeber auf, den gesetzlichen Bußgeldrahmen für Verstöße beim Anbieterwechsel zu drastisch zu erhöhen. Außerdem wiederholt die Monopolkommission ihre Forderung, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom zu veräußern, um den Interessenskonflikt aus der Doppelrolle des Bundes als Gesetzgeber und Anteilseigner zu lösen.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-2852-7
Untertitel Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG
Erscheinungsdatum 18.02.2016
Erscheinungsjahr 2016
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 106
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Der vorgestellte Band dokumentiert das Sondergutachten der Monopolkommission zur Telekommunikation im Jahr 2015... Im Sinn des Wettbewerbs begrüßt die Monopolkommission, wenn die Bundesnetzagentur in Teilbereichen die Regulierung zurückfährt... Interessant wird es bei den Over-the-top (OTT)- Diensten. Das sind solche Angebote die "über" das Internet Endkunden erreichen... Sehr systematisch werden die Beziehungen der einzelnen Unternehmer und Provider dargestellt, was zur Frage führt, ob die OTT-Anbieter der gleichen Regulierung unterliegen sollen, wie TK-Anbieter.«
privatfunk.de 7/2016
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