Stalking - Phänomenologie und strafrechtliche Relevanz

Nomos, 1. Auflage 2009, 235 Seiten
Buch
52,00 €
ISBN 978-3-8329-4456-8
eBook
52,00 €
ISBN 978-3-8452-1956-1
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Beschreibung
Stalking lässt sich nicht mehr als eine reine „Modeerscheinung“ bagatellisieren. Dies belegen die in diversen in- und ausländischen Studien dokumentierten Opferzahlen. Die vorliegende Untersuchung befasst sich, unter Einbeziehung kriminologischer Bezüge, eingehend mit der strafrechtlichen Relevanz von Stalking und stellt zu diesem Zweck die zu erfassenden Erscheinungsformen umfassend dar. Nicht zuletzt wird damit das Ziel verfolgt, die Bevölkerung und staatliche Institutionen stärker für die Thematik zu sensibilisieren.
Der Autor zeigt die Komplexität der einschlägigen Handlungsweisen, insbesondere Typik, Verläufe, Gefahren und kriminologische Hintergründe von Stalking – auch anhand realer Beispielfälle – auf und verschafft dem Leser damit einen umfassenden Einblick in die Materie. Zudem werden neben den bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien des BGB und des Gewaltschutzgesetzes sowie den öffentlich-rechtlichen Mitteln des PolG/HSOG insbesondere die strafrechtlichen Möglichkeiten gegen Stalking vor und nach der Einführung des § 238 StGB („Nachstellung“) eruiert.
Die Studie mündet in dem Vorschlag eines neuen Straftatbestandes, der die Schwächen des erst im Jahre 2007 in das Strafgesetzbuch integrierten § 238 StGB vermeiden und eine effektivere strafrechtliche Vorgehensweise gegen Stalking ermöglichen soll.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-4456-8
Erscheinungsdatum 29.09.2009
Erscheinungsjahr 2009
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 235
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Der Autor schafft es eindrucksvoll Hintergründe zum Phänomen Stalking zu analysieren und gleichzeitig die aktuelle Relevanz eines eigenen Strafbestandes darzustellen...Ein rundum gelungenes Werk.«
Amer Issa, Law Zone 1/10

»Der Verfasser zeigt im Rahmen des geltenden Rechts, erst recht durch seine Alternative einen Weg auf, wie die journalistische Recherche in Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben der Medien als gesellschaftlich erwünschte Tätigkeit aus dem Tatbestand der Norm ausgegrenzt werden kann. Dieser Ansatz ist zu begrüßen, er kann dazu benutzt werden, die im Medienrecht bekannten Argumentationsfiguren der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe und die dem Gebot der Sorgfaltspflicht entsprechende Recherche mit der strafrechtlichen Norm in rechtssicherer Weise zum Ausgleich zu bringen.«
APR Januar 2010
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