Verfahrens- und Beweisstrategien vor den UN-ad hoc Tribunalen
Mit Schwerpunkt auf den vorbereitenden Verfahrensstadien
Nomos, 1. Auflage 2013, 984 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Neue Schriften zum Strafrecht
Beschreibung
Die Untersuchung bietet eine Analyse des Verfahrensrechts der UN-ad hoc Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda. Das Augenmerk liegt hier auf den Strategien, nach denen Anklage und Verteidigung diese Verfahren zu gestalten versuchen, und auf den vorbereitenden Verfahrensstadien, in denen die Anklagebehörde mit ihrer Entscheidung zur Anklageselektion, zur Gestaltung des „narrativen Rahmens“ der Anklage und zu den Strategien der Beweisermittlung die Weichen für das weitere Verfahren stellt. Die Verteidigung, die erst sehr spät in das Verfahren eingeschaltet wird, kann diese Weichenstellung zwar kaum noch beeinflussen, aber sie kann die „Erzählung“ der Anklagebehörde durch verschiedene „Störangriffe“ untergraben, darunter insbesondere Angriffe, die sich gegen die Legitimität der internationalen Strafgerichte und ihrer Rechtsgrundlagen wenden. Das Verfahrensrecht der UN-ad hoc Tribunale mag seine Mängel haben, doch insgesamt hat es sich als brauchbarer Verfahrensmechanismen zur Aufarbeitung schwerster Völkerrechtsverbrechen erwiesen.
Ziel dieser Abhandlung ist es, diesen Mechanismus auch dem mit dem angloamerikanischen Strafprozess nur wenig vertrauten Leser nahe zu bringen.
Ziel dieser Abhandlung ist es, diesen Mechanismus auch dem mit dem angloamerikanischen Strafprozess nur wenig vertrauten Leser nahe zu bringen.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-0055-4 |
Untertitel | Mit Schwerpunkt auf den vorbereitenden Verfahrensstadien |
Erscheinungsdatum | 22.03.2013 |
Erscheinungsjahr | 2013 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Hardcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 984 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Das ist ein fundamentales Werk zum Völkerstrafprozessrecht, genauer zum Vorverfahren und Beweisrecht bei den UN-ad hoc Tribunalen (für das ehem. Jugoslawien [ICTY] und Ruanda [ICTR]) und in den USA als maßgeblicher Rechtsordnung für diese Tribunale.«
RI Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, GA 7/14
RI Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, GA 7/14
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