Zensur im Internet
Der verfassungsrechtliche Schutz der digitalen Massenkommunikation
Nomos, 1. Auflage 2010, 266 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Nomos Universitätsschriften – Recht
Beschreibung
Die Frage, welchen Schutz die Verfassung digitalen Publikationen im Internet zuteil werden lässt, muss bislang noch als ungeklärt bezeichnet werden. Anliegen der Untersuchung ist es daher, die für Art. 5 GG entwickelte Dogmatik kritisch auf ihre Tauglichkeit für die aus der gegenwärtigen Entwicklung zur Informationsgesellschaft erwachsenden Herausforderungen zu überprüfen. Die herrschende Interpretation des Schutzbereichs und der Schranken wird dabei in Zweifel gezogen. Schließlich wird mit Blick auf die Medienkonvergenz, aber auch auf die tatsächlich bestehenden, neuen Gefährdungslagen für die digitale Kommunikationsfreiheit ein neues, liberales Verständnis des Art. 5 GG vorgeschlagen.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8329-5465-9 |
Untertitel | Der verfassungsrechtliche Schutz der digitalen Massenkommunikation |
Erscheinungsdatum | 26.02.2010 |
Erscheinungsjahr | 2010 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 266 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»gründliche und materialreiche Arbeit.«
Prof.Dr. Karl-Heinz Ladeur, UFITA III/11
»Korengs Buch hat es verdient, wahrgenommen und in der Diskussion gehört zu werden.«
Christoph Schnabel, DuD 10/10
»Die Arbeit von Ansgar Koreng ist nicht nur mutig, sondern auch juristisch überzeugend... Der Teil der juristischen Fachwelt, der sich mit dem Thema Meinungsfreiheit und Internet beschäftigt, wird künftig kaum daran vorbei kommen, sich mit der Arbeit Korengs auseinanderzusetzen.«
Thomas Stadler, Internet-Law April 2010
Prof.Dr. Karl-Heinz Ladeur, UFITA III/11
»Korengs Buch hat es verdient, wahrgenommen und in der Diskussion gehört zu werden.«
Christoph Schnabel, DuD 10/10
»Die Arbeit von Ansgar Koreng ist nicht nur mutig, sondern auch juristisch überzeugend... Der Teil der juristischen Fachwelt, der sich mit dem Thema Meinungsfreiheit und Internet beschäftigt, wird künftig kaum daran vorbei kommen, sich mit der Arbeit Korengs auseinanderzusetzen.«
Thomas Stadler, Internet-Law April 2010
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